Im Bereich der Baukredite wird eine Umschuldung spätestens immer dann vorgenommen, wenn die bisherige Laufzeit der Festzinsvereinbarung vorüber ist. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, schon vor Ablauf der Festzinsvereinbarung eine Umschuldung vorzunehmen, durch die der Kreditnehmer dann eventuell bessere Konditionen als zuvor erhalten kann. Grundsätzlich versteht man unter einer Umschuldung von einem Baukredit, dass ein bestehendes Darlehen abgelöst wird und stattdessen ein neuer Baukredit aufgenommen wird.