Professionelle Unterstützung bei Immobilienfragen im Scheidungsfall

Was geschieht bei einer Trennung oder Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie? Um für Eigentümer in dieser schwierigen Situation die beste Lösung zu finden, beraten Geschäftsführer Sascha Rückert und seine Kollegen sie umfassend.

Gemeinsames Wohneigentum kann bei Trennungen zusätzlichen emotionalen und finanziellen Stress verursachen. In dieser komplizierten Phase bieten die Immobilienmakler von Rückert Immobilien eine individuelle Beratung an. „Wir informieren die Eigentümer professionell über alle Möglichkeiten wie die Eigentumsübertragung, den Immobilienverkauf oder gegebenenfalls auch die Teilungsversteigerung“, so Sascha Rückert.

Haben sich die Eigentümer zum Immobilienverkauf entschieden, übernehmen die Immobilienmakler gerne den gesamten Verkaufsprozess. Bei diesem kümmern sie sich unter anderem um die Erstellung aktueller Marktanalysen und professioneller Exposés, die Erarbeitung und Durchführung zielgruppenspezifischer Vermarktungsstrategien sowie die geschickte Organisation von Besichtigungsterminen.

„Unser Anspruch ist es, in dieser herausfordernden Zeit eng an der Seite unserer Kunden zu stehen. Wird der Entschluss für den Immobilienverkauf gefasst, setzen wir alles daran, diesen so stressfrei wie möglich zu gestalten“, betont der Geschäftsführer.

Für eine persönliche Beratung oder weitere Informationen stehen die Experten von Rückert Immobilien gerne zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter 0611-1851828 oder per E-Mail unter kontakt@rueckert-immobilien.de erreichbar.

Mehr zu Immobilienmakler Taunusstein und Immobilienmakler Bad Schwalbach oder Immobilienmakler Mainz-Kostheim finden Interessenten auf https://www.rueckert-immobilien.de.

Rückert Immobilien
Sascha Rückert
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Immobilienprofi aus Alsfeld findet die beste Lösung für Scheidungsimmobilien

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Immobilienprofi Mike Schneider weiß, dass neben der Eigentumsübertragung auch die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Er berät über die Vor- und Nachteile der Optionen und findet mit den Eigentümern die beste Lösung.

„Eine Eigentumsübertragung lohnt sich immer dann, wenn einer der Eigentümer in der Immobilie wohnen bleiben möchte“, weiß Immobilienprofi Mike Schneider, „diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn die Eigentümer Kinder haben, die sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herausreißen möchten“. Bei der Eigentumsübertragung geht die Immobilie auf denjenigen über, der in dieser wohnen bleibt. Der andere Eigentümer wird ausgezahlt.

Möchten die Eigentümer das Haus behalten, beispielsweise, um es später ihren Kindern zu vererben, aber nicht dort wohnen bleiben, kommt die Vermietung in Betracht. „Dazu sollten sich die Eigentümer allerdings trotz ihrer Scheidung oder Trennung weiterhin gut verstehen“, rät Mike Schneider, „schließlich müssen sie sich um die technische und kaufmännische Verwaltung der Immobilie kümmern oder einen Experten damit betrauen“. Gerne hilft auch die Mike Schneider Immobilien GmbH bei der Suche nach einem geeigneten Mieter.

Kommen weder die Eigentumsübertragung noch die Vermietung der Immobilie infrage, ist der Verkauf eine weitere Option. „Mit dem Verkauf ziehen die Eigentümer einen klaren Schlussstrich. Vom Verkaufserlös können sie sich beispielsweise zwei schicke Mietwohnungen leisten“, meint Immobilienmakler Mike Schneider. Haben sich die Eigentümer für den Verkauf entschieden, wickeln Mike Schneider und sein Team diesen vollständig ab – auf Wunsch auch diskret.

Nur wenn sich die Eigentümer gar nicht darauf einigen können, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Diese Zwangsversteigerung muss von einem der Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. „Da die Immobilie hier häufig unter ihrem Marktwert verkauft wird, raten wir nur in Extremfällen zu diesem Schritt“, so Mike Schneider.

Eigentümer, die sich für den Immobilienverkauf entschieden haben, oder die sich noch nicht sicher sind, welche die beste Option für sie ist, können sich kostenlos und unverbindlich von den Immobilienmaklern aus Alsfeld beraten lassen. Die Immobilienmakler können unter der Rufnummer 06631 / 77 67 27 kontaktiert werden.

Mehr Informationen zum Thema oder auch zu Immobilie verkaufen Alsfeld, Immobilien in Schwalmstadt kaufen, Haus kaufen Schwalmstadt und mehr gibt es auf https://www.msi-hessen.de/.

msi – Mike Schneider Immobilien GmbH
Mike Schneider
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36304 Alsfeld
Deutschland

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Wie geht es nach einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie weiter?

Hat sich ein Paar getrennt oder scheiden lassen, steht oftmals die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Denn neben einem Immobilienverkauf gibt es noch andere Optionen wie die Eigentumsübertragung oder die Vermietung. Die Immobilienmakler der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen unterstützen Interessenten bei der Entscheidungsfindung.

„Stimmen beide Seiten nach der Trennung oder Scheidung einem Immobilienverkauf zu, unterstützen wir sie gerne dabei“, sagt Geschäftsführer Joachim Neumann, „der Erlös kann dann gerecht untereinander aufgeteilt und beispielsweise in eine neue Immobilie investiert werden“. In solchen Fällen übernehmen er und seine Kollegen selbstverständlich auch die Immobiliensuche in Villingen-Schwenningen sowie in der Umgebung. „Wir wissen, dass nach Trennungen oder Scheidungen meist schnelles Handeln erforderlich ist, da beide Seiten zügig getrennte Wege gehen wollen und berücksichtigen dies bei unserer Arbeit“, so der Geschäftsführer.

Zudem verkaufen er und seine Kollegen die Immobilie auf Wunsch diskret. Dazu fertigen sie beispielsweise virtuelle Objektrundgänge an, zu denen nur ausgewählte Kaufinteressenten einen Zugang erhalten. Nur Kaufinteressenten, die nach dem Ansehen weiterhin Interesse an der Immobilie haben, werden dann zu einem Besichtigungstermin vor Ort eingeladen. „Dieses Vorgehen erspart den Immobilienverkäufern Aufwand, Stress und Zeit“, erklärt Joachim Neumann.

Gerade für Eigentümer mit Kindern sei der Immobilienverkauf laut Joachim Neumann manchmal aber nicht die beste Option. Dann komme eine Eigentumsübertragung infrage, bei der eine der Parteien in der Immobilie wohnen bleibt und die andere Partei auszahlt. Darüber hinaus ist die Immobilienvermietung möglich. „Die Immobilienvermietung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn feststeht, dass ein Kind das Haus oder die Wohnung später einmal erben soll“, meint der Geschäftsführer.

Dass aber nicht immer beide Seiten einem Immobilienverkauf, einer Eigentumsübertragung oder der Immobilienvermietung zustimmen, weiß Prokurist Markus Neumann. „In solchen Fällen lohnt sich ein Blick ins Grundbuch“, so der Prokurist. Denn nur die- oder derjenige, der ins Grundbuch eingetragen ist, kann die Immobilie verkaufen.

Sind beide Eigentümer im Grundbuch vermerkt und können sich partout nicht auf eine Lösung einigen, besteht noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. „Allerdings ist es besser, diese Art der Zwangsversteigerung zu vermeiden“, weiß Markus Neumann, „denn durch einen normalen Immobilienverkauf lassen sich meistens höhere Verkaufserlöse erzielen“.

Eigentümer, die sich bei den Maklern aus Villingen-Schwenningen über die Möglichkeiten für ihre Scheidungsimmobilie informieren möchten, erreichen diese unter der Rufnummer (0) 7720 / 31511 oder per E-Mail an info@immo-neu.de.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienmakler Villingen, Immobilienmakler Villingen-Schwenningen, Immobilienmakler Schwenningen und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immo-neu.de/

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Scheidungsimmobilien: Diese Optionen haben Eigentümer

Nach einer Trennung oder eine Scheidung steht häufig die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen kann. Dabei geht es nicht nur um den emotionalen Aspekt, sondern auch um den finanziellen. Urs Müller, Gründer und Geschäftsführer des Celler Unternehmens Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen stehen Betroffenen in dieser Situation beratend zur Seite.

Dabei prüfen sie verschiedene Möglichkeiten und fungieren zuweilen auch als Vermittler zwischen den beiden Parteien. „Besonders wenn Kinder im Spiel sind, ist es wichtig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden“, meint Urs Müller. Eine Option ist es beispielsweise, dass ein Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleibt und der andere sich nach einer neuen Bleibe umsieht. „Denkbar ist hier die Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners“, erklärt der Geschäftsführer. Bei dieser Lösung sollten die Beteiligten allerdings bedenken, dass sich die Lebenshaltungskosten durch die doppelte Haushaltsführung erhöhen.

Weitere Möglichkeiten bestehen in der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie. „Sind sich beide Parteien einig, können Verkauf oder Vermietung problemlos durchgeführt werden und die Miete bzw. der Verkaufserlös kann untereinander gerecht aufgeteilt werden“, so Urs Müller. Schwieriger wird es, wenn eine der beiden Parteien die Immobilie verkaufen möchte, die andere aber nicht. Hier wird zunächst geschaut, wer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist, denn nur dieser darf die Immobilie verkaufen. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, kann der Verkaufswillige nach der erfolgten Scheidung eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Bei diesem öffentlichen Verfahren wird die Immobilie verkauft und der Meistbietende erhält sie. „Häufig sind die Gebote hierbei aber nicht so hoch wie die bei einem normalen Verkauf“, weiß Urs Müller. Daher sei es besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Im Hinblick auf die Finanzen sollte der bestehenden Immobilienkredit ebenfalls im Auge behalten werden. Haben beide Parteien den Darlehensvertrag unterschrieben, können beide haftbar gemacht werden – auch dann, wenn eine Partei nicht zahlt.

Durch den Immobilienverkauf lässt sich nicht nur ein emotionaler Schlussstrich ziehen, sondern der Immobilienkredit lässt sich in einigen Fällen auch tilgen, sodass künftig auch finanziell getrennte Wege beschritten werden können.

Eigentümer, die ihre Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung verkaufen möchten und dabei Unterstützung benötigen, können sich von den Immobilienmaklern von Müller & zum Felde beraten lassen. Sie informieren unter der Telefonnummer 05141 / 9 47 37-0 unverbindlich und kostenlos zu den Leistungen rund um den Verkaufsprozess.

Weitere Informationen zum Thema oder zu Immobilienpreise Celle, Mehrfamilienhaus verkaufen Celle, Haus verkaufen Celle und mehr sind auf https://www.mueller-zum-felde.de/ zu finden.

Müller & zum Felde Immobilien
Urs Müller
Burgstraße 126

29227 Celle
Deutschland

E-Mail: mail@mueller-zum-felde.de
Homepage: https://www.mueller-zum-felde.de/
Telefon: 05141 9 47 37-0

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