Experten warnen vor Ratenzahlung beim Verkauf von Lebensversicherungen

Manchmal ist es erforderlich, um beispielsweise einen Liquiditätsengpass zu beseitigen oder eine größere Anschaffung zu tätigen, die eigene Lebensversicherung vorzeitig zu veräußern. Man spricht hier auch vom „Rückkauf der Lebensversicherung“. In Deutschland ist diese Vorgehensweise im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

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