Esther Omlin: Die Ansprechpartnerin für Sicherheitsrecht und Strafrecht

Esther Omlin: Die Ansprechpartnerin für Sicherheitsrecht und Strafrecht Jede Gesellschaft braucht ihre Regeln, um zu funktionieren, denn nur so kann die Sicherheit und das Gemeinwohl aller garantiert werden. Um den Schutz der Bürger zu gewährleisten und die Voraussetzungen zu schaffen, dass jeder seine individuellen Freiheiten auch ausüben kann, hat der Staat unter anderem eine umfassende Sicherheitsarchitektur und konkret auch das Strafrecht geschaffen. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bestimmte Verhaltensweisen und Handlungen nicht ohne Folgen bleiben dürfen und gesetzlich unter Strafe stehen. Allerdings variiert das Strafrecht (wie alle Bereiche der inneren Sicherheit) von Land zu Land, weshalb es manchmal schwierig sein kann, den Überblick zu behalten. Dr. iur Esther Omlin bietet für diese Angelegenheiten eine umfassende Rechtsberatung im Strafrecht und im Sicherheitsrecht an.

Konkrete Bedrohungen der inneren Sicherheit der Schweiz
Wissen über Akteure der inneren Sicherheit deren Rechtsgrundlagen
Delikte, die in den Bereich des Strafrechts fallen
Das Strafrecht in der Schweiz gilt im Vergleich als milder
Das Jugendstrafrecht in der Schweiz
Esther Omlin hat ein Netzwerk für nationales und internationales Strafrecht geschaffen

DELIKTE, DIE IN DEN BEREICH DES STRAFRECHTS FALLEN

Dr. iur Esther Omlin widmet sich im Zuge ihrer Rechtsberatung im Strafrecht verschiedenen Angelegenheiten. Grundsätzlich ist das Ziel des Strafrechts, den Schutz der Bürger, ihrer Rechtsgüter und der sozialen Werte des Staates zu gewährleisten. Das bedeutet, dass sämtliche Delikte, die sich gegen diese Aspekte richten, gesetzlich bestraft werden. Strafrechtlich geahndet werden also zum Beispiel Fälle von Beleidigung und Verleumdung, die sich gegen die Ehre der Bürger richten, aber auch Diebstahl, Körperverletzung und Rufmord. Auch das Thema Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden strafrechtlich behandelt und sind damit Teil von Esther Omlins Rechtsberatung im Strafrecht.

DAS STRAFRECHT IN DER SCHWEIZ GILT IM VERGLEICH ALS MILDER

Esther Omlin bietet die Rechtsberatung im Strafrecht in ihrem Heimatland, der Schweiz, an. Hier verhält es sich in einigen Fällen etwas anders als in anderen europäischen Ländern. Grundsätzlich gelten die Regeln der Schweiz als etwas milder, eine lebenslange Freiheitsstrafe wird zum Beispiel nur sehr selten und in besonderen Härtefällen verhängt. Trotzdem können auch in der Schweiz lange Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, wenn durch das formelle Gesetz begründet wurde, dass es sich bei der Tat um eine strafbare Handlung handelte. Wie Dr. Esther Omlin im Zuge ihrer Rechtsberatung im Strafrecht erklärt, zählen zu weiteren Strafmaßnahmen die Buße und die Geldstrafe, die je nach Delikt verhängt werden.

DAS JUGENDSTRAFRECHT IN DER SCHWEIZ

Gelegentlich geht es bei Dr. Esther Omlins Rechtsberatung im Strafrecht auch um Fälle, in denen Jugendliche beteiligt waren. Das Jugendstrafrecht in der Schweiz gilt für Jugendliche im Alter zwischen zehn und 18 Jahren, wobei die Strafen hier milder ausfallen als im Falle von Erwachsenen. Im Fokus stehen hier in erster Linie der Schutz und die Nacherziehung der Jugendlichen, sowie eine erfolgreiche Resozialisierung.

ESTHER OMLIN HAT EIN NETZWERK FÜR NATIONALES UND INTERNATIONALES STRAFRECHT GESCHAFFEN

Bei ihrer Rechtsberatung im Strafrecht greift Dr. Esther Omlin auf die Expertise eines großen Netzwerks zurück. Dieses Netzwerk besteht aus verschiedenen Experten, wie zum Beispiel außerordentliche und unabhängige Staatsanwälte, Anwälte, UNO-Experten, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und IT-Spezialisten. Gemeinsam mit diesen Partnern führt Dr. Esther Omlin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und bietet verschiedene Beratungsdienste an.

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16

6003 Luzern
Schweiz

E-Mail: esther.omlin@omlin-strafrecht.ch
Homepage: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
Telefon: +41 (0) 41 220 21 92

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Esther Omlin: Cyberkriminalität entgegenwirken

Esther Omlin: Cyberkriminalität entgegenwirken Esther Omlin hat ihr Studium im Strafrecht an der Université de Fribourg absolviert und setzt ihre Schwerpunkte als Juristin seitdem auf die Bereiche des nationalen und internationalen Strafrechts, Strafprozessrechts, Wirtschaftsrechts, sowie der Menschen- und Völkerrechte. In Kooperation mit der ZHAW bietet sie seit einiger Zeit darüber hinaus den CAS-Lehrgang im Bereich des Rechts der inneren Sicherheit an. Ein Themenbestandteil dieses Kurses ist auch der Bereich der Cyberkriminalität, die in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr überhandgenommen hat.

Verzeichnis:
Was ist Cyberkriminalität?
Welche Methoden werden bei der Cyberkriminalität angewandt?
Wie sollte man reagieren, wenn man Opfer eines Cyber-Angriffs wurde?
Warum stellt die Cyberkriminalität die Justiz vor solche Herauforderungen?

WAS IST CYBERKRIMINALITÄT?

Laut Esther Omlin bezeichnet Cyberkriminalität sämtliche Straftaten, für deren Umsetzung moderne Informationstechniken und elektronische Infrastrukturen genutzt werden. Darunter fallen also illegale Aktivitäten, die mithilfe von Computern oder dem Internet ausgeführt werden und darauf abzielen, anderen Personen zu schaden oder Informationen zu beschaffen. Hinter den Attacken können laut Esther Omlin Einzelpersonen, aber auch kriminelle Organisationen stecken, die manchmal sogar staatlich gefördert sind.

WELCHE METHODEN WERDEN BEI DER CYBERKRIMINALITÄT ANGEWANDT?

Die Möglichkeiten der Cyberkriminalität sind sehr vielfältig, erklärt Esther Omlin. Die meisten Leute denken, wenn sie diesen Begriff hören, an Hacker-Angriffe, bei denen Unbefugte sich Zugang zu bestimmten Systemen verschaffen, um an Informationen zu kommen. Diese Angriffe können weitreichende Folgen wie Identitätsdiebstahl oder andere Betrugsformen haben und werden von vielen Nutzern sehr gefürchtet. Ebenso zählen aber auch Computerviren, die Computersysteme infizieren und Dateien zerstören, zählen zum Bereich der Cyberkriminalität. Wie Esther Omlin anmerkt, gehört zudem vor allem seit dem Populärwerden der Emails und Sozialen Medien auch Cyber Mobbing in die Sparte der Cyberkriminalität dazu.

WIE SOLLTE MAN REAGIEREN, WENN MAN OPFER EINES CYBER-ANGRIFFS WURDE?
Grundsätzlich rät Esther Omlin, sofort aktiv zu werden, sobald man merkt, dass man Opfer eines Cyberangriffs wurde. Hierfür ist in der Regel die Polizei zuständig, weshalb man um einen Gang zur örtlichen Polizeistelle nicht herumkommt. Leider ist es laut Dr. Esther Omlin nur in seltenen Fällen möglich, die tatsächlichen Übeltäter ausfindig zu machen, doch im besten Fall können zumindest die Daten des Opfers gerettet oder weitreichendere Folgen verhindert werden. In der Schweiz besteht darüber hinaus zum Beispiel auch die Möglichkeit, der Cybercrime-Polizei Hinweise zu neuen Maschen von Cyberkriminellen zu liefern, damit diese die Bevölkerung warnen können.

WARUM STELLT DIE CYBERKRIMINALITÄT DIE JUSTIZ VOR SOLCHE HERAUSFORDERUNGEN?

Ein großes Problem im Bereich der Cyberkriminalität ist, dass sich nicht nur die Technik immer weiterentwickelt, sondern auch die Kreativität der Angreifer. Wie Esther Omlin anmerkt, ist es oft sehr schwierig, die Täter aufzugreifen, da sich diese gut in der Anonymität des Internets zu verbergen wissen. Im Falle von Cybermobbing werden darüber hinaus viele Fälle nie gemeldet, was Ermittlungen zusätzlich erschwert.

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Esther Omlin erklärt das Schweizerische Bundesstrafgericht

Esther Omlin erklärt das Schweizerische Bundesstrafgericht Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin weiss: in der Schweiz gibt es die unterschiedlichsten Arten von kantonalen und bundesweiten Gerichten, so dass dem eidgenössischen Bürger oftmals der Überblick fehlt, welche Instanz denn nun für welche Vorgänge zuständig ist. Das Bundesstrafgericht ist dazu noch eine recht neue Instanz, die erst seit 2004 eine entscheidende Rolle einnimmt, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Für Esther Omlin ist es deswegen wichtig, dass Schweizer Bürger die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise dieses Gerichts kennen und klärt gerne darüber auf:

Was ist das Bundesstrafgericht?
Wie ist der Aufbau des Bundesstrafgerichts?
Was sind die Aufgaben von Bundesgericht und Bundesanwaltschaft?
Inwiefern unterscheidet sich das Bundesstrafgericht vom Bundesverwaltungsgericht?

WAS IST DAS BUNDESSTRAFGERICHT?

Das Bundesstrafgericht behandelt in erster Linie Strafsachen, die sich gegen den Bund richten. Dabei sind mehrere Abteilungen jeweils für einen eigenen Bereich zuständig. Als Zuständigkeitsbereiche nennt Esther Omlin beispielsweise Wirtschaftskriminalität, wenn sie die Grenzen der Schweiz übertritt, Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Korruption.

WIE IST DER AUFBAU DES BUNDESSTRAFGERICHTS?

Damit eine klare Teilung der Aufgaben besteht, ist das Bundesstrafgericht in verschiedene Kammern aufgeteilt, erklärt Esther Omlin:

Die Strafkammer ist für Bundesstrafsachen zuständig. Das können Verbrechen gegen Bundesbeamte sein oder Verbrechen gegen Institutionen der Schweiz. Auch bei bestehendem völkerrechtlichem Schutz ist die Strafkammer zuständig sowie für die Beurteilung von Strafsachen, die gegen andere Bundesgesetze gehen.
Bei der Beschwerdekammer werden dann Beschwerden gegen Prozesshandlungen vorgetragen, wenn öffentliche Instanzen betroffen sind, zum Beispiel die Bundesanwaltschaft oder die Polizei. Auch wenn Uneinigkeit über die gerichtliche Zuständigkeit eines Falls besteht, kann die Beschwerdekammer angerufen werden oder wenn Beschwerden mit Personen verbunden sind, die bereits verurteilt oder strafrechtlich verfolgt wurden.
Die Berufungskammer existiert erst seit 2019. Sie verhandelt Revisionen gegen bereits rechtskräftige Urteile der Strafkammer.

WAS SIND DIE AUFGABEN VON BUNDESGERICHT UND BUNDESANWALTSCHAFT?

Das Schweizerische Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz und ist eines von vier Gerichten, die auf Bundesebene arbeiten, beschreibt Esther Omlin. Während das Bundesstrafgericht Strafsachen behandelt, schützt das Bundesgericht die Verfassung und überwacht mit Hilfe der Bundesanwaltschaft die korrekte Anwendung der Gesetze an den kantonalen und eidgenössischen Gerichten. Neben dem Bundesstrafgericht und dem Bundesgericht gibt es auf Bundesebene zwei weitere Gerichte: das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht.

INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH DAS BUNDESSTRAFGERICHT VOM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?

Die Frage, ob es sich beim Bundesstrafgericht mit seiner Beschwerdekammer und dem Bundesverwaltungsgericht nicht um die gleiche Institution handelt, stellt sich den Schweizerischen Bürgern öfter. Das Auseinanderhalten beider Instanzen ist in der Tat nicht ganz einfach, jedoch kennt Esther Omlin den entscheidenden Unterschied: das Bundesverwaltungsgericht schreitet anders als die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts dann ein, wenn eine Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung von einer Bundesbehörde vorliegt. Ausserdem kann das Bundesverwaltungsgericht auch einige Bereiche beurteilen, in denen es um kantonale Entscheide geht – was bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht der Fall ist, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin: Das Gesetz behandelt Urkundenfälschung als Straftat

Esther Omlin: Das Gesetz behandelt Urkundenfälschung als Straftat Als Oberstaatsanwältin hat Dr. Iur. Esther Omlin oft das Erstaunen der Beklagten darüber erlebt, mit welcher Härte das Gesetz gegen Urkundenfälschung vorgeht. Mal eben eine Unterschrift nachmachen, weil der Betreffende gerade nicht da ist oder die Signatur möglicherweise verweigern könnte, oder ein Dokument erstellen, das man eigentlich nicht selbst ausstellen dürfte – für viele Menschen ist das nicht besonders verwerflich. Esther Omlin erklärt jedoch, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung schneller erfüllt ist, als man glaubt, und dass die Strafen härter ausfallen können, als man denken möchte.

Esther Omlin über den Tatbestand der Urkundenfälschung und welche Arten es gibt
Esther Omlin erklärt das Strafmass für Urkundenfälschung
Esther Omlin: Urkundenfälschung kann im Strafregisterauszug stehen
Esther Omlin über die Verjährung von Urkundenfälschung

ESTHER OMLIN ÜBER DEN TATBESTAND DER URKUNDENFÄLSCHUNG UND WELCHE ARTEN ES GIBT

Eine Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn jemand sich oder anderen durch die Manipulation eines Dokuments einen Vorteil verschaffen will. Das Vertrauen in schriftliche Dokumente gilt als ein hohes Rechtsgut, das vom Gesetz geschützt wird. Urkundenfälschung liegt sowohl dann vor, wenn ein Dokument unberechtigterweise aufgesetzt wurde oder wenn unbefugte Änderungen in einem vorhandenen Dokument vorgenommen wurden. Auch eine Unterschrift darf nur von jener Person selbst stammen, deren Name die Unterschrift darstellen soll. Esther Omlin weist darauf hin, dass auch die Abänderung einer E-Mail eine Urkundenfälschung sein kann. Genauso strafrechtlich verfolgt wird das Erschleichen einer falschen Beurkundung, wenn jemand sich mit falschen Angaben eine echte Urkunde verschafft hat, und wenn auf einem echten Dokument falsche Angaben macht gemacht wurden (Falschbeurkundung). Esther Omlin warnt: auch die Benutzung einer nicht selbst gefälschten Urkunde ist eine Straftat. Alle Varianten von Urkundenfälschung sind im Schweizer Strafgesetzbuch ab Art. 251 aufgeführt.

ESTHER OMLIN ERKLÄRT DAS STRAFMASS FÜR URKUNDENFÄLSCHUNG

Esther Omlin fasst es kurz zusammen: Urkundenfälschung gilt grundsätzlich als Verbrechen, für das eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. In Einzelfällen kann Urkundenfälschung als Bagatelle eingestuft werden, zum Beispiel wenn jemand in einer Vollmacht eine Unterschrift, die er ohnehin bekommen hätte, aus Bequemlichkeit fälscht.

ESTHER OMLIN: URKUNDENFÄLSCHUNG KANN IM STRAFREGISTERAUSZUG STEHEN

Nicht ins Strafregister aufgenommen werden Bagatellfälle von Urkundenfälschung, für die im Urteil eine Geldstrafe von weniger als 5000 Franken oder 180 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt werden. Alles was darüber verhängt wird, bis hin zu Freiheitsstrafen, kann zehn bis fünfzehn Jahre lang im Strafregisterauszug vermerkt sein, erklärt Esther Omlin.

ESTHER OMLIN ÜBER DIE VERJÄHRUNG VON URKUNDENFÄLSCHUNG

Entsprechend der verschieden schweren Arten der Urkundenfälschung werden auch unterschiedliche Urteile gefällt – und auch die Fristen der Verjährung richten sich danach. Leichtere Fälle und beispielsweise das Fälschen von Ausweisen verjähren nach sieben Jahren. Die meisten Arten der Urkundenfälschung jedoch, wie zum Beispiel das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren erst 15 Jahre nach der Tat, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht

Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht Die meisten Menschen denken, das Einreichen einer Klage sei eine simple Sache, weiss Dr. Iur. Esther Omlin. Als Juristin sieht sie sich in ihrem Berufsleben mit einer Vielzahl von Klagen verschiedenster Art konfrontiert, und oft hört sie von ihren Mandanten, dass sie sich die Sache zunächst sehr viel einfacher vorgestellt haben. Doch auch wenn der Sachverhalt klar scheint und die Klage eine blosse Formalie sein dürfte, enden Gerichtsverhandlungen so manches Mal mit einem für den Kläger überraschenden Ausgang. Esther Omlins Rat lautet deswegen: wer eine Klage einreichen will, sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, welche Vorgänge eine Klage in Gang setzt.

Wie definiert sich der Begriff der Klage?
Welchen Weg kann eine Klage einschlagen?
Warum ist eine Rechtsberatung im Vorfeld wichtig?
Was muss eine Klageschrift beinhalten?
Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
Nach dem Urteil – wer übernimmt die Kosten des Verfahrens?
Wie berechnen sich die Anwaltskosten?

WIE DEFINIERT SICH DER BEGRIFF DER KLAGE?

Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel eingereicht, mithilfe des Gesetzes bei einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Jeder hat dabei grundsätzlich das Recht, zu klagen, betont Esther Omlin, auch Minderjährige, die dann von den Eltern oder dem Vormund vertreten werden müssen. Ein klagendes Unternehmen wird als juristische Person betrachtet und vor Gericht vom Geschäftsinhaber vertreten.

WELCHEN WEG KANN EINE KLAGE EINSCHLAGEN?

Wenn sich der Streitwert auf weniger als 30.000 Schweizer Franken beläuft, so kann das sogenannte einfache Verfahren in Anspruch genommen werden. Dies wird oft bei arbeits- oder mietrechtlichen Fällen genutzt, erklärt Esther Omlin. Zunächst geht der Fall dabei an eine Schlichtungsbehörde. Wenn der Versuch einer Schlichtung misslingt, erhält der Kläger eine Klagebewilligung. In wenigen Ausnahmen ist vorab kein Schlichtungsverfahren notwendig, zum Beispiel bei Scheidungen oder wenn der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland hat. Spätestens dann sollte ein Anwalt konsultiert werden, eine Anwaltspflicht besteht bei einfachen Verfahren jedoch nicht.

WARUM IST EINE RECHTSBERATUNG IM VORFELD WICHTIG?

Esther Omlin weist darauf hin, dass jeder, der eine Klage einreichen will, vorab klären sollte, wie realistisch seine Chancen stehen, einen Prozess tatsächlich zu gewinnen. Ein Anwalt kann hier eine grosse Unterstützung sein, und er kann ausserdem die Kosten für den Prozess hochrechnen, so dass auch in finanzieller Hinsicht abgewogen werden kann, ob ein solcher sich überhaupt lohnt. Mitunter kann so ein teures, aber letztlich sinnloses Verfahren vermieden werden.
Beim einfachen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, sich auch selbst zu vertreten. Je nach Komplexität des Falls oder Streitwerts rät Esther Omlin jedoch in den meisten Fällen von dieser Möglichkeit ab. Wenn der Prozess zugunsten des Klägers ausgeht, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Kläger die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommt.

WAS MUSS EINE KLAGESCHRIFT BEINHALTEN?

Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Kläger seine Klageschrift schriftlich, aber auch mündlich einreichen. Unbedingt beinhalten sollte sie Namen und Kontaktdaten, Angabe des Streitgegenstands und das Ziel, welches aus Sicht des Klägers erreicht werden soll. Optional, aber oftmals hilfreich sind Angaben über weitere Hintergründe und Beweise oder Zeugen. Esther Omlin empfiehlt ausserdem unbedingt, der Klage einen Antrag auf Parteientschädigung beizufügen. Damit beantragt der Kläger eine Kostenübernahme durch die Gegenpartei. Sollte dieser Antrag fehlen, kann es auch bei einem gewonnenen Prozess passieren, dass die Gegenpartei die Kosten nicht übernehmen muss. Generell sollte für die Klageschrift grosse Sorgfalt aufgewendet werden, sie muss präzise sein und in ihren Argumenten überzeugen. Wesentliche Hintergrundinformationen sollten kurz und auf den Punkt eingearbeitet sein.

WIE LÄUFT EINE HAUPTVERHANDLUNG AB?

Wird die Klage als begründet bewertet, so erhält zunächst der Beklagte die Möglichkeit der Stellungnahme. Dieser folgt entweder direkt die Ladung zur Hauptverhandlung oder ein weiterer Schriftwechsel. In einigen Fällen wird eine Vorverhandlung angeordnet, erläutert Esther Omlin. Je nachdem, ob eine Vorverhandlung bereits wichtige Punkte der Klage abhandeln konnte, wird in der Hauptverhandlung Kläger und Beklagtem die Möglichkeit gegeben, Argumente und Beweise direkt vor dem Richter vorzutragen und zweimalig Schlussvorträge zu halten, in denen sie Stellung zur Anklage und zu den vorgebrachten Beweisen geben können. Esther Omlin weist darauf hin, dass beiderseitig auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann, was jedoch bedeutet, dass Beweise nicht untersucht und Zeugen nicht vorgeladen werden. Der richterliche Beschluss, also das Urteil, beendet die Verhandlung.

NACH DEM URTEIL – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS?

Bei einem einfachen Verfahren wird selten eine Vorleistung vom Kläger in Sachen Kosten verlangt. Bei ordentlichen Verfahren ist eine sogenannte Vorauszahlungserhebung allerdings durchaus nicht unüblich. Teilweise ordnet der Richter zudem eine Sicherheitszahlung an, zum Beispiel, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Beklagte zahlungsunfähig ist oder nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Die Prozesskosten trägt in der Regel der Verlierer, der auch die kantonale Entschädigungspauschale tragen muss. Ausserdem ist auch das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist, dabei werden nur selten Ausnahmen gemacht. Esther Omlin skizziert des Weiteren die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausgangsprognose für den Prozess und dass der Betreffende rechtlich als mittellos gilt, was jedoch eine Offenlegung der finanziellen Situation erfordert. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Prozesskosten und anfallende Anwaltskosten übernommen.

WIE BERECHNEN SICH DIE ANWALTSKOSTEN?

Esther Omlin weiß, dass viele Mandanten Bedenken haben, wenn es um die korrekte Kalkulierung der Anwaltskosten geht. Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle, wie Anwälte ihre Honorare berechnen, doch gibt es immer verschiedene klare Kriterien, zum Beispiel nach der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts. Dabei haben einige Anwälte einen festen Stundensatz, während andere Kollegen ein Pauschalmodell anbieten. In der Schweiz ist es Anwälten untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten, jedoch ist eine Erfolgsprovision nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten durchaus zulässig. Bei einigen Anwälten erfolgen Erstberatungsgespräche kostenlos, andere wiederum stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Der Mandant sollte in jedem Fall darauf achten, dass zusätzliche Kosten, etwa für Recherchen, Telefonate oder Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen sind. Fühlt sich der Mandant unsicher und denkt, dass der berechnete Satz zu hoch sein könnte, so hilft es in jedem Fall weiter, sich an die Honorarkommission des Anwaltsverbandes zu wenden. Ein offenes Kennenlerngespräch mit dem ausgewählten Anwalt ist jedoch immer der einfachste Weg, denn seriöse Anwälte sorgen stets für transparente Honorare und lösen Unklarheiten sofort und gerne auf, betont Esther Omlin.

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Esther Omlin über das Strafrecht in der Schweiz

Esther Omlin über das Strafrecht in der Schweiz Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin kennt die weitläufige Meinung, dass in der Schweiz Straftaten weniger hart sanktioniert werden als anderswo. Tatsächlich fallen hier die Strafen im Vergleich zu anderen Rechtssystemen oftmals milder aus – doch je nach Art und Schwere der Straftat müssen Verurteilte auch in der Schweiz mit einem langen Freiheitsentzug rechnen. Zu beachten ist daher, dass das Strafrecht der Schweiz einem zentralen Grundsatz folgt, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt ist und besagt, dass eine Massnahme oder Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch ein formelles Gesetz begründet ist, dass es sich bei einer Tat um eine strafbare Handlung handelt. Auch der Strafrahmen für die Tat ist im entsprechenden Gesetz festgelegt. Was es ausserdem zu beachten gilt und was im Fall einer Anklage zu tun ist, beantwortet Esther Omlin im Folgenden:

Was sind „harte“ Strafrechte?
Für welche strafbaren Taten gilt das allgemeine Strafrecht?
Welche Besonderheiten beinhaltet das Jugendstrafrecht?
Warum ist das Wirtschaftsstrafrecht ein besonders komplexer Rechtsbereich?
Wann werden lebenslange Strafen verhängt?
Wann wird ein Anwalt unbedingt benötigt?
Wie sollte man sich im Fall einer Anklage verhalten?
Was ist zu beachten, wenn man als Zeuge vor Gericht auftritt?

WAS SIND „HARTE“ STRAFRECHTE?

Im Strafrecht der Schweiz werden verschiedene Arten von Strafe verhängt: Busse (Art. 106 StGB), Geldstrafe (Art. 34 ff. StGB) und Freiheitsstrafe (Art. 40 StGB). Welche dieser Strafen ausgesprochen wird, hängt von der Schwere des Delikts ab. Mit einer Busse werden Übertretungen geahndet, die schwächste Form einer Straftat. Für Vergehen gilt eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Verbrechen wiederum sind strafbare Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. Unter den Begriff der „harten“ Strafrechte fallen entsprechend jene Rechtsbereiche, die bestimmte Handlungen zu Verbrechen erklären und hohe Freiheitsstrafen zur Folge haben, führt Esther Omlin aus.

FÜR WELCHE STRAFBAREN TATEN GILT DAS ALLGEMEINE STRAFRECHT?

Im allgemeinen Strafrecht erfolgen harte Strafen vor allem bei Delikten gegen Leib und Leben. Oft geht es hier um extreme Gewalt, weiss Esther Omlin aus langer juristischer Erfahrung. Zu den schwersten aller Straftaten zählen vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien. Doch auch Delikte gegen das Vermögen sind oft Grund für Strafverfahren, wie beispielsweise Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei.

WELCHE BESONDERHEITEN BEINHALTET DAS JUGENDSTRAFRECHT?

Das schweizerische Strafrecht zeigt sich besonders milde, wenn es um Jugendliche geht. Doch Esther Omlin warnt: schwere Delikte können auch hier mit einem Freiheitsentzug geahndet werden. Dieser kommt allerdings grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn der Straftäter das 15. Lebensjahr vollendet hat, und er kann einen Tag bis zu einem Jahr dauern. Härtere Strafen sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres zur Zeit der Tat möglich.

WARUM IST DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT EIN BESONDERS KOMPLEXER BEREICH?

Tatbestände, die unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen, berühren viele andere Rechtsbereiche mit, erklärt Esther Omlin. Daher benötigt ein Rechtsbeistand in diesen Fällen ein umfassendes Fachwissen, welches nicht nur strafrechtliche und strafprozessuale Kompetenzen beinhalten muss sondern auch ein grundlegendes wirtschaftliches Verständnis. Auch sind Kenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht unbedingt erforderlich, damit die Vorwürfe gegen den Mandanten eingehend geprüft und eine gute Verteidigung möglich werden kann.

WANN WERDEN LEBENSLANGE STRAFEN VERHÄNGT?

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe darf nur ausgesprochen werden, wenn eine entsprechende Sanktion vom Gesetz abgesichert ist. Esther Omlin weiss, dass dies nur bei wenigen Straftaten der Fall ist: bei Mord und Völkermord, besonders schweren Fällen von Geiselnahme, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder schweren Fällen eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft. Lebenslange Freiheitsstrafen werden vergleichsweise selten verhängt – und Esther Omlin erklärt, dass selbst dann nicht gesagt ist, dass der Täter tatsächlich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis bleiben muss. Vorausgesetzt, dem Täter wird eine günstige Prognose für sein künftiges Leben bescheinigt, sieht das schweizerische Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vor, in besonderen Fällen sogar bereits nach 10 Jahren.

WANN WIRD EIN ANWALT UNBEDINGT BENÖTIGT?

Esther Omlin weist darauf hin, dass in der Schweizer Strafprozessordnung einheitlich festgelegt ist, dass die Behörden verpflichtet sind, einem Beklagten einen Strafverteidiger zur Seite zu stellen, wenn dieser beispielsweise länger als zehn Tage inhaftiert war oder ihm eine Freiheitsstrafe droht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft persönlich vor Gericht auftritt oder ein abgekürztes Verfahren angestrebt wird, ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Angeklagte einen Rechtsbeistand haben möchte. Im Zweifelsfall wird ihm ein behördlicher Strafverteidiger zur Seite gestellt.

WIE SOLLTE MAN SICH IM FALL EINER ANKLAGE VERHALTEN?

Egal, ob ein Angeklagter sich für schuldig hält oder nicht, zunächst ist es am allerwichtigsten, Ruhe zu bewahren, rät Esther Omlin. Keinesfalls sollte man Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und immer im Hinterkopf behalten, dass jedes noch so freundliche Gespräch ein potenzielles Verhör sein kann. Unbedingt empfiehlt Esther Omlin daher als ersten Schritt das Einschalten eines anwaltlichen Beistands, mit dem die Situation offen besprochen werden kann. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass unüberlegte Aussagen im Polizeirapport auftauchen und möglicherweise den Ausgangspunkt für eine Befragung bieten. Da kein Anspruch auf Verschiebung einer Vernehmung besteht, sollte die Verteidigung so rasch wie möglich in Aktion treten.

WAS IST ZU BEACHTEN, WENN MAN ALS ZEUGE VOR GERICHT AUFTRITT?

In jedem Fall hat man als Auskunftsperson oder Zeuge die Pflicht, bei einer Vorladung vor Gericht tatsächlich persönlich zu erscheinen. Dies gilt auch für den Fall, wenn man sich auf sein Aussageverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen will. Eine Absage oder ein Nichterscheinen vor Gericht wird nur dann toleriert, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das kann beispielsweise eine schwere Erkrankung sein oder ein längerfristig gebuchter Aufenthalt im Ausland. Wenn man den anberaumten Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, sollte man sich unbedingt umgehend direkt an das Gericht wenden und alle Unterlagen vorlegen, die benötigt werden, um nachzuweisen, dass eine Anwesenheit tatsächlich nicht möglich ist. Esther Omlin rät des Weiteren dazu, stets ordentlich gekleidet und frisiert bei einer Verhandlung zu erscheinen und ein respektvolles Verhalten zu zeigen, denn dies kann durchaus einen gewissen Eindruck machen.

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