Dass Künstliche Intelligenz empathischer empfunden wird als der Mensch, muss zu denken geben!

Dass Künstliche Intelligenz empathischer empfunden wird als der Mensch, muss zu denken geben! Insbesondere bleibt umstritten, welche ethischen Grenzen ihr gesetzt werden müssen. Denn sie scheint nicht nur ein Segen zu sein. Schließlich besteht durch die rasante Fortentwicklung die ernsthafte Gefahr einer Entfesselung ihrer Kräfte. Hierauf macht aktuell auch der Leiter des Philosophischen Laienarbeitskreises, Dennis Riehle (Konstanz), in einer Aussendung aufmerksam: „Wir haben uns als Menschen etwas geschaffen, das uns durch ungesteuerte Weiterentwicklung irgendwann selbst überholen könnte – und damit nicht mehr uns dienlich ist, sondern uns zu einer Geisel macht. Unbestritten sind vielfältige Gebrauchsmöglichkeiten der KI zur Entlastung in Bereichen, in denen aktuelle Personal- und Fachkräftemangel herrscht. Und natürlich kann sie uns auch viele Aufgaben und Anstrengungen abnehmen, für die wir bisher viel sinnlose Zeit verbraucht haben. Gleichzeitig ist es oberstes Gebot, dass wir bei der Benutzung der Künstlichen Intelligenz größtmögliche Transparenz schaffen. Überall dort, wo sie eingesetzt wird, muss klar erkenntlich werden, dass nicht der Mensch am Werk war, sondern eben die KI. Denn auch wenn viele Transhumanisten ihr nahezu blind vertrauen, obliegt die Verantwortung über die Anwendung dem, der sie initiiert, aktiviert und steuert. Deshalb muss klar ersichtlich sein, was der Mensch mit eigener Hände Arbeit oder mit seinem Intellekt geschaffen hat. Hierdurch wird Verlässlichkeit hergestellt“, so der 38-Jährige.

„Und alle die von ihrem Nutzen profitieren, müssen selbst über ihren Einsatz entscheiden können. Das gilt beispielsweise in der Gesundheitsversorgung und der Pflege. Entsprechend viele Möglichkeiten bieten sich dort, die künstliche Intelligenz gerade für Aufgaben und Tätigkeiten einzusetzen, die entweder hochpräzise Fertigkeit verlangen, bürokratisch oder ritualhaft sind und keine behutsame Zwischenmenschlichkeit bedürfen. Denn auch wenn sich zuletzt in Umfragen gezeigt hat, dass viele Bürger in Deutschland die Künstliche Intelligenz sogar noch empathischer finden als ihren behandelnden Arzt, kann daraus nicht geschlussfolgert werden, dass selbst jene Aufgabenbereiche von der KI übernommen werden, welche soziale Kompetenz, Emotionalität und Einfühlungsvermögen erfordern. Viel eher belegt der Umstand, wonach wir uns darüber Gedanken machen sollten, nicht in unserem gesellschaftlichen Umgang miteinander insgesamt abgestumpft und weniger sensibel sind als noch vor ein paar Jahren. Es ist also nicht unbedingt als einen Erfolg der Künstlichen Intelligenz zu sehen, dass sie als zugewandter wahrgenommen wird. Stattdessen ist es ein Armutszeugnis für den Menschen, der offenbar erheblich an Eigenschaften und Fähigkeiten wie der Niederschwelligkeit, Verbindlichkeit und Mitgefühl eingebüßt hat“, sagt Dennis Riehle.

Und nicht zuletzt wird es mit Blick auf den Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Urheberschutz und Markenrechte Regelungsbedarf geben. „Nicht nur, dass die eindeutige und authentische Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz notwendig wird. Auch wird es eine Diskussion über den Mehrwert des menschlich Hervorgebrachte und seine Schaffenskraft geben müssen. Schließlich dürfte es ein gesellschaftlicher Konsens und eine Selbstverständlichkeit sein, dass jene Produkte und Leistungen – ob nun materiell oder ideell – höherwertig gesehen werden sollten, für die sich eine Person Zeit und Energie genommen hat. Wenngleich es an vielen Stellen kaum erkennbare Unterschiede zwischen dem menschlichen Erzeugnis und jenem der KI geben wird, bleibt das menschliche Tun insgesamt aufwendiger und damit auch in der Konsequenz kostspieliger. Diesen höheren Preis zu zahlen, muss all denjenigen wichtig sein, die auf Qualität aus menschlicher Hand bauen und diesen Ursprung von Ergebnissen auch zu schätzen wissen. Es wird nämlich auch eine Frage der Zivilisation im Gesamten sein, wie sehr man sich auf die KI einlassen und ihr trauen möchte. Zentrale Anforderung an die Nutzung der künstlichen Intelligenz muss daher die Entscheidungshoheit des Einzelnen bleiben, in welchen Bereichen des Lebens er sich ihr hingeben möchte. Und dass es allein dem Individuum obliegt, in der KI einen Zusatznutzen zu sehen. Es muss prinzipiell eine Alternative bleiben, sich im Zweifel in die Hand von Menschen und ihrer Verlässlichkeit zu begeben, statt sich Künstlicher Intelligenz ausgesetzt zu sehen“, meint der Journalist abschließend.

Weitere Informationen auf www.dennis-riehle.de.

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Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein

Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein Diese Überzeugung vertritt der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung – und bezieht sich dabei vor allem auf die weiterhin aufkeimenden Debatten über den Lebensschutz: „Wenn aktuell eine Bundesfamilienministerin die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch fordert, dann ist das ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die noch nicht auf der Welt sind. Denn werdende Babys haben nach meiner festen Auffassung spätestens ab Beginn ihrer Vitalfunktionen grundsätzlich ein Recht darauf, geboren zu werden. Dass wir von diesem Grundsatz durch einen Kompromiss in Form der Fristenregelung abgewichen sind und die Abtreibung bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsabbruchs straffrei gestellt haben, bedeutet nicht, dass wir vom prinzipiellen Anspruch eines jeden im Körper einer Mutter wachsenden Kindes abrücken. Wir haben viel eher berücksichtigt, dass dem Recht auf Leben des ungeborenen Menschen das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenübergestellt wird“, sagt der 37-jährige Sozialberater.

„Wenn wir diese Übereinkunft nun durch die Streichung des § 218 aufkündigen, gerät die Abwägung dieser beiden Rechtsgüter in eine gesellschaftspolitische und ethische Schieflage ungeahnten Ausmaßes. Denn dann ist der Abort ab dem vierten Monat allerhöchstens noch eine Ordnungswidrigkeit – allein diese Begrifflichkeit macht schon deutlich, dass wir das werdende Leben verramschen würden. Dass ein Baby bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden könnte, ist eine Perspektive, die mich nicht nur moralisch erschaudern, sondern vor allem menschlich zutiefst befremden würde. Und alles, weil wir einem feministischen Mainstream nicht länger standhalten und ihm Widerstand bieten können. Die Frau hat nicht nur das Recht über den eigenen Körper, sondern auch die Verantwortung zum normativen Handeln und Denken. Diese umfasst, sich bereits vor dem Geschlechtsakt Gedanken darüber zu machen, ob man Eltern werden möchte oder ob man stattdessen geschützten Sexualverkehr praktizieren will. Denn ist keineswegs zu viel verlangt, sich über solch eine Entscheidung bereits vor Verschmelzung von Samen und Eizelle bewusst zu werden. Eine Abtreibung sollte auf die wenigen Ausnahmen einer tatsächlich ungewollten Schwangerschaft bei Vergewaltigung oder ernsthafter gesundheitlicher Bedrohung von Mutter und Kind beschränkt sein und nur in Härtefällen und nach intensiver Beratung zulässig sein“, zeigt sich Riehle standhaft.

„Andernfalls öffnen wir der Beliebigkeit die Tür, die sich in aller Konsequenz im Designer-Baby niederschlagen würde. Bereits heute lässt die Präimplantationsdiagnostik eine Selektion zu, wenn Vater und Mutter nicht Eltern eines behinderten oder kranken Nachkommens werden wollen. Unter dem Vorwand, man wolle dem Kind die Herausforderung und das Leid einer Beeinträchtigung nicht zumuten, wird dann so lange probiert, bis der ideale Mensch heranwächst. Und wenn wir diese Gedanken dann noch in Verbindung mit den bereits deutlich verwaschenen Regelungen zur Sterbehilfe sehen, dann landen wir am Ende bei einem Klima der Behindertenfeindlichkeit, weil wir uns anmaßen, über die Qualität, Freude und Sinn einer Existenz mit Handicap zu urteilen, ohne die Betroffenen selbst zu fragen, wie sie empfinden. Denn die Erfahrung von mir selbst zeigt, dass Ecken und Kanten eben nicht nur Last, sondern Antrieb für persönliches Wachstum sind. Daher müssen wir verhindern, dass Ideologien und Zeitgeistigkeit zu einer Bedrängnis für Eltern eines behinderten Kindes oder beeinträchtigter Erwachsener werden, die uns einzureden versuchen, dass ein Leben mit Handicap nicht (mehr) wertig sei und die Gesellschaft nur unnötig koste“, so der Psychologische Berater und Journalist abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

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Philosophischer Laienarbeitskreis: Ethische Dammbrüche in Gesellschaftsfragen nehmen zu

Ob es nun die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und die Diskussion um die Strafbarkeit der Abtreibung an sich, die vorgesehene Freigabe von Cannabis oder auch das neue Verständnis von Familie und Identität ist, all diese Entwicklungen werden dazu beitragen, dass wir die bewährten Konventionen über ein von Werten und Grundsätzen getragenes Miteinander aufgeben und zu einer zunehmenden Individualisierung des Menschen beitragen, der am Ende gottgleich wird und vor lauter Überheblichkeit und Selbstüberzeugung kaum noch gehen kann. Eine Anmaßung sondergleichen, wenn wir den Boden von ethischen Kompromissen hinter uns lassen und uns in einem unerträglichen Maße erhöhen. Demut vor Schöpfung, Leben und Unversehrtheit hat keinen Platz mehr, stattdessen dreht sich alles nur noch darum, dass sich jeder nach seiner Manier verwirklichen kann, ohne nach rechts oder links zu blicken und in völliger Ignoranz des Nächsten.

Auch beim Thema Sterbehilfe erkennt der Philosophische Laienarbeitskreis eine ungute Tendenz: Wenngleich sich die Politik bei diesem Aspekt deutlich schwerer tut, sehen wir ein Wandel des Begreifens darüber, wie Eigenbestimmtheit über den Schutz vor dem (Ab-)Leben gestellt wird. Nicht zuletzt hat dies auch mit einem Verlust an Leidensfähigkeit zu tun, die frühere Generationen noch zweifelsohne beherrschten und bewältigen konnten. Immerhin war es damals Konsens, dass nicht wir über unser Ende zu bestimmen haben oder den Anspruch erheben wollen, uns über die göttliche Bestimmung hinwegzusetzen. Aber mit einem Rückzug von Religion und Glaube aus unserem Alltag hat sich auch die Ehrfurcht vor dem Diesseitigen verflüchtigt. Das erklärt dann auch so manch einen ideologischen Geisterfahrer, der sich einem Weltbild des Transhumanistischen unterwirft und somit sämtliche Bodenhaftung verliert. Dass wir als Menschen nicht nur das Recht auf die persönliche Integrität haben, sondern als soziale Wesen stets auch Verantwortung gegenüber Anderen tragen, kommt in den sich entsolidarisierenden Breiten für Anhänger des libertären Absolutismus überraschend. Gerade deshalb braucht es eine Gegenbewegung, die das Bewahrende als einen Schatz jahrhundertelanger Erfahrungen hochhält. Niemandem ist geholfen, wenn wir zu empathielosen Individuen werden, denen die Vergänglichkeit egal ist, so Riehle abschließend.

Der Philosophische Laienarbeitskreis ist über www.dennis-riehle.de erreichbar.

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Behinderteninitiative verzeichnet mehr Beschwerden über Zustände in Pflegeheimen und den Psychiatrien

Behinderteninitiative verzeichnet mehr Beschwerden über Zustände in Pflegeheimen und den Psychiatrien Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“.

Häufig habe diese Situation etwas mit der Personalnot in Heimen und Psychiatrien zu tun: „Es bleibt einfach keine Zeit, sich mit dem einzelnen Individuum auseinanderzusetzen. Dabei haben behinderte Menschen Anspruch darauf, dass sie adäquat therapiert und nicht wie eine Ware behandelt werden. Besonders, wenn Betroffene ihre Wünsche nicht mehr ausreichend artikulieren oder den Pflegekräften mitteilen können, stellt sich die Lage als schwierig dar. Denn proaktives Handeln der Beschäftigten in diesen Häusern sehen wir nicht allzu oft. Da wird eher der Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Und das gilt vor allem, wenn es keinerlei Angehörigen oder Bezugspersonen mehr gibt, die sich stellvertretend für ihre Nächsten einsetzen. Der Anspruch auf eine rechtliche Betreuung ist vielen behinderten Menschen in Heimen und Psychiatrien nicht genügend bekannt, sodass sie meist niemanden haben, der für sie repräsentativ eintritt oder sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzt. Assistenzleistungen werden nicht bewilligt, niemand findet sich, entsprechende Anträge zu stellen. Viele Heime und Kliniken sind einfach überfordert und am Limit ihrer Kräfte. Ich will niemandem Absicht oder Böswilligkeit unterstellen. Der Aufwand, neben der Unterbringung und einer grundlegenden Versorgung auch noch psychosoziale Unterstützung zu leisten und auf jedes Anliegen einzugehen, dafür fehlt es an Ressourcen und Geduld. Viele Betroffene hätten zudem ein Recht auf mehr Sozialleistungen, Nachteilsausgleiche, pflegerische und Existenzsicherung für die Zeit der stationären Unterbringung. Würden diese auch genutzt, käme das auch den Einrichtungen zugute“, so der Sozialberater.

Riehle erklärt außerdem, dass viele Betroffene nicht über ihre Rechte Bescheid wüssten: „Da lassen leider viele Menschen Dinge über sich geschehen, die man eigentlich nicht erdulden muss. Gerade als Person mit Handicap steht man unter einem besonderen Schutz unserer Verfassung. Ich will nicht Einzelfälle an Misshandlungen pauschalisieren, aber es gibt immer wieder Berichte von Zuständen, die man sich in Deutschland eigentlich nicht vorstellen kann. Da werden nicht nur Rechte vorenthalten, sondern es findet gezielte Entwürdigung von Menschen statt. Und wenn es niemanden gibt, der beim Patientenvertreter, beim Behindertenbeauftragten oder der entsprechenden Kommunal- oder Landesbehörde darauf aufmerksam macht, wer soll dann derartige Probleme aufdecken?“. Riehle fordert mehr und öfter unangekündigte Visiten der zuständigen Aufsichtskommissionen, aber auch aufsuchende Arbeit der jeweiligen Heimfürsprecher: „Sie müssen sich regelmäßig bei den Menschen erkundigen, ob alles in Ordnung ist und unabhängige und beratende Unterstützung leisten. Dafür bedarf es angemessener Aufwandsentschädigungen für dieses wichtige Ehrenamt“. Gleichzeitig müssten Schiedsstellen gestärkt werden, um Konflikte zwischen Heimbewohnern und der Einrichtungsleitung möglichst konstruktiv, lösungsorientiert und zielführend zu moderieren: „Wer nicht mehr oder vorübergehend kaum noch in der Position ist, seine Interessen zu verteidigen, muss Anspruch auf ein geregeltes Verfahren haben, das im Zweifel begangene Fehler benennt und die Mangelsituation beseitigt. Gerade hilflose und schwer beeinträchtige Menschen brauchen eine Stimme“, so der Psychologische Berater abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für jeden unter www.beratung-mit-handicap.de erreichbar.

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Faire KI bei Banken: SAS Viya integriert das Veritas-Toolkit

Faire KI bei Banken: SAS Viya integriert das Veritas-Toolkit Heidelberg, 23. November 2022 — SAS, einer der weltweit führenden Anbieter von Lösungen für Analytics und künstliche Intelligenz (KI), integriert das von der Monetary Authority of Singapore (MAS) entwickelte Veritas-Toolkit in die Analytics-Plattform SAS Viya. Dank der Integration des Kits in das Analytics-Lifecycle-Framework von SAS Viya können analytische Modelle hinsichtlich ihrer Fairness bewertet werden. Das erleichtert den Einsatz vertrauenswürdiger KI-Lösungen im Finanzsektor.

Die Veritas-Initiative ist Teil der nationalen KI-Strategie Singapurs und gibt Finanzinstituten die Möglichkeit, die Prinzipien von Fairness, Ethik, Verantwortlichkeit und Transparenz (FEAT) nachweislich in ihren Prozessen zu verankern. SAS unterstützt diese Strategie, die durch den Einsatz von KI neben der Produktivität auch den Nutzen der Technologie für Unternehmen steigern soll. Zu den Zielen gehören auch eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz und ein größeres Vertrauen in künstliche Intelligenz und Analytics im Finanzsektor durch fundierte Maßnahmen für KI-Governance.

Das SAS Viya-Framework geht über eine reine Fairness-Bewertung hinaus und umfasst auch andere Faktoren wie Erklärbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz. Um Automatisierung und Governance zusätzlich zu verbessern, unterstützt SAS Viya zudem eine Integration von Open Source.

„Singapur macht große Fortschritte bei der Innovation seiner Finanz- und Fintech-Branche. Wir sind stolz darauf, die MAS bei der Umsetzung ihrer KI-Strategie und der Verwirklichung ihrer Vision zu unterstützen, beim Einsatz skalierbarer, wirkungsvoller KI-Lösungen voranzugehen“, sagt Lim Hsin Yin, Managing Director (Singapur) bei SAS. „Das Einreichen aufsichtsrechtlich relevanter Meldungen und Berichte erfordert Genauigkeit und Pünktlichkeit, deswegen profitieren Finanzinstitutionen immens von unserer Lösung.“

„Regulatorische Rahmenbedingungen, die die Vorteile von KI zum Tragen bringen und die gleichzeitig die Risiken verringern, sind nicht nur wichtig, sondern zwingend notwendig“, kommentiert Reggie Townsend, Chief Data Ethics Practice Officer bei SAS. „Um zu gewährleisten, dass die Technologie einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft hat, müssen sowohl Anbieter als auch Regulierungsbehörden sicherstellen, dass bei der Entwicklung von KI der Mensch im Mittelpunkt steht.“

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Trust in AI Index von SAS: Die Deutschen haben kaum Angst vor KI

Trust in AI Index von SAS: Die Deutschen haben kaum Angst vor KI Heidelberg, 21. Juni 2022 — Künstliche Intelligenz (KI) ist in Deutschland nicht das Reizthema, als das es manchmal gesehen wird, und dieser Umstand hat sich seit 2019 auch nicht verändert. Das ist ein Ergebnis der Langzeituntersuchung „Trust in AI Index“ von SAS. Dabei handelt es sich nicht um eine Befragung, sondern um eine automatisierte Auswertung von Medienveröffentlichungen in deutschsprachigen Qualitätsmedien und auf Twitter. Seit Anfang 2019 wurden rund 75.000 Artikel und knapp 290.000 Tweets analysiert – ohne Ausgangshypothese und ohne Stichprobe. Eine hitzige Diskussion findet weder in den klassischen Medien noch auf dem Social-Media-Kanal statt, große Ausschläge im Meinungsklima sind nicht zu beobachten. Pro und Kontra halten sich die Waage, die Meinungstendenz in der Berichterstattung ist neutral bis leicht positiv. Erhebliche Skepsis gegenüber KI oder sogar kategorische Ablehnung findet nur in Einzelfällen statt.

Die oft kolportierte Angst vor KI wird überschätzt. Es gibt eine „gesunde“ Skepsis – mehr nicht. Das unterstreicht etwa die Erkenntnisse des Branchenverbandes bitkom, der in seinen Befragungen immer weniger Vorbehalte in der Bevölkerung feststellt.

Bei gleichbleibender Meinungstendenz ist allerdings die Berichterstattung zu KI erheblich gestiegen. 2021 war KI in deutschsprachigen Medien Thema in rund 27.000 Beiträgen – die Jahre zuvor waren es noch 16.000 (2020) beziehungsweise 17.000 (2019).

Der Trust in AI Index wurde seit 2019 mit Text-Analytics und Sentiment-Analyse auf der Cloud-Plattform SAS Viya ermittelt. Weil keine Fragestellung zugrunde liegt, ist die Auswertung ergebnisoffen und frei von Vorurteilen („Bias“).

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