Kein Immobilienverkauf ohne Energieausweis

Verkauft ein Eigentümer seine Wohnung oder sein Haus, benötigt er dazu zahlreiche Unterlagen, darunter auch einen gültigen Energieausweis. Dieser muss den Kaufinteressenten bereits beim Besichtigungstermin ausgehändigt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Das Team um Geschäftsführer Joachim Neumann der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH mit Sitz in Villingen-Schwenningen unterstützt Eigentümer bei der Beschaffung des Dokuments.

Der Energieausweis beinhaltet Angaben zur Klimawirkung des Gebäudes. In den Kategorien A+ bis H wird angegeben, wie niedrig oder hoch der Energieverbrauch des Gebäudes ist. Immobilien wie zum Beispiel KfW-Effizienzhäuser 40, die sich in der Kategorie A+ finden, weisen einen niedrigen Energieverbrauch auf. Immobilien, die in der Kategorie H liegen, weisen dagegen den höchsten Energieverbrauch auf. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um ältere und unsanierte Bestandshäuser.

„Der Energieausweis liefert sowohl den Eigentümern als auch den Kaufinteressenten wichtige Informationen, da sich auch die Endenergiekosten anhand des Dokuments ableiten lassen“, weiß Joachim Neumann. Eigentümer erhalten auf diese Weise Informationen dazu, ob sich die Durchführung von Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf noch lohnt. Kaufinteressenten hingegen können kalkulieren, welche Endenergiekosten auf sie zukämen und eine bessere Entscheidung für oder gegen die Immobilie treffen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: dem bedarfsorientierten Energieausweis und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist unter anderem für Immobilien mit bis zur vier Wohnungen erforderlich, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden.

Bei neueren Häusern ist auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis zulässig, dem der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahren zugrunde liegt.

„Wir wissen genau, ob ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich ist und unterstützen Eigentümer vor der Vermarktungsphase bei der Beschaffung des Dokuments“, erklärt Prokurist Markus Neumann, „außerdem wickeln wir auch den restlichen Verkaufsprozess rechtssicher, kompetent und zügig ab“.

Eigentümer, die mehr zum Verkauf mit den Immobilienmaklern aus Villingen-Schwenningen erfahren möchten, können sich kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Sie erreichen die Immobilienmakler unter der Telefonnummer 07720/31511.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienmakler Villingen-Schwenningen, Immobilien Villingen, Haus verkaufen Dauchingen und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immo-neu.de/

NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH
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Beim Immobilienverkauf ist der Energieausweis Pflicht

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist der Energieausweis Pflicht. Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz hervor. Können Eigentümer den Energieausweis nicht vorweisen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.

„Immobilienverkäufer und -vermieter müssen Interessenten den Energieausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorzeigen können. Ansonsten drohen ihnen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro“, weiß Alina Stielke. Zusammen mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke führt sie das Familienunternehmen Stielke Immobilien in Erlangen. Die Immobilienmakler prüfen daher vor jedem Verkauf, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, unterstützen sie die Immobilienverkäufer bei der Beschaffung des Dokuments.

Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument, das unter anderem Informationen zur Energieeffizienzklasse der Immobilie liefert. Die Energieeffizienzklassen sind auf dem Energieausweis von A+ bis H (von grün bis rot) aufgeschlüsselt. Immobilien mit der Energieeffizienzklasse A+ weisen den niedrigsten Endenergiebedarf auf, Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H den höchsten.

Verkaufen oder vermieten Eigentümer ihre Immobilie, benötigen sie dazu entweder einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis. „Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist unter anderem bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten Pflicht, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen“, sagt Alina Stielke. Wird dieser Standard bereits eingehalten, ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie die meisten anderen Wohnhäuser zulässig.

Die Immobilienmakler von Stielke Immobilien aus Erlangen wissen aber nicht nur genau, welche Art des Energieausweises erforderlich ist, sondern helfen auch bei der Beschaffung beziehungsweise Erstellung aller weiteren Dokumente, die für den Verkauf oder die Vermietung benötigt werden. Zudem übernehmen sie beispielsweise den kompletten Verkaufsprozess.

Eigentümer, die ihre Immobilien mithilfe der Immobilienmakler aus Erlangen verkaufen oder vermieten möchten, können sich unter 09131 / 530 87 28 kostenlos und unverbindlich über das umfangreiche Leistungsspektrum von Stielke Immobilien informieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder auch zu Erlangen Makler, Erlangen Immobilien, Immobilien in Erlangen und mehr finden Sie auf https://www.stielke-immobilien.de/.

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Wieso der Energieausweis für Immobilienverkäufer und -käufer wichtig ist

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, muss er dem Kaufinteressenten bereits bei einem Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorlegen. Denn dieser liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie und kann die Kaufentscheidung damit maßgeblich beeinflussen. Urs Müller, Inhaber und Geschäftsführer von Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen sorgen dafür, dass Eigentümern und Kaufinteressenten das Dokument rechtzeitig vorliegt.

Für Neubauimmobilien müssen Kaufinteressenten in der Regel zwar erst einmal tiefer in die Tasche greifen als für Bestandsimmobilien. Doch später kann sich das auszahlen: Erwirbt jemand beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 40, das über einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard verfügt, werden nur geringe Endenergiekosten fällig. „Jemand, der ein unsaniertes Haus mit Baujahren zwischen 1960 und 1970 oder älter kauft, zahlt zunächst zwar einen geringeren Kaufpreis, muss dafür später aber mit höheren Endenergiekosten oder Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen rechnen“, erklärt Urs Müller. Wissen Kaufinteressenten dies, haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Immobilie.

„Während der eine Käufer sich selbst um nichts mehr kümmern möchte, liebt der andere es, ein altes Haus auf Vordermann zu bringen“, so Urs Müller. Doch nicht nur für Kaufinteressenten ist der Energieausweis wichtig, sondern auch für Immobilienverkäufer. Das Dokument ist beim Verkauf einerseits gesetzlich vorgeschrieben, andererseits liefert es vorab hilfreiche Informationen. „Eigentümer können sich überlegen, ob es sinnvoll ist, vor dem Verkauf noch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, die sich wertsteigernd auswirken“, erklärt Urs Müller. Auch für Vermieter und Mieter lohnt sich ein Blick auf den Energieausweis, der ihnen ebenfalls vorliegen bzw. ausgehändigt werden muss.

Verkauft oder vermietet ein Eigentümer mit den erfahrenen Maklern von Müller & zum Felde Immobilien seine Wohnung, sein Haus oder sein Mehrfamilienhaus, beschaffen sie vorab ein rechtsgültiges Dokument, sofern das alte unauffindbar oder nicht mehr gültig ist. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Je nach Immobilie ist ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich.

Die Immobilienmakler beraten Interessenten gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Immobilienangelegenheiten in und um Celle. Sie sind unter der Telefonnummer 05141 / 9 47 37-0 zu erreichen.

Weitere Informationen zum Thema oder zu Immobiliensachverständiger Celle, Haus kaufen Celle, Celle Immobilien und mehr sind auf https://www.mueller-zum-felde.de/ zu finden.

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Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf

Ob Wohnungsverkauf, Hausverkauf, Mehrfamilienhausverkauf oder Grundstücksverkauf – für jeden Immobilienverkauf werden Unterlagen benötigt. Farid Sabori, Leiter des Bereichs Verkauf und Vermietung, und seine Kollegen helfen Eigentümern, sich im Blätter-Dschungel zurechtzufinden.

„Für den Immobilienverkauf sind eine ganze Reihe von Unterlagen und Informationen erforderlich“, weiß Farid Sabori, „dazu zählen nicht nur ein aktueller Grundbuchauszug, eine Baubeschreibung und ein gültiger Energieausweis, sondern auch Grundrisspläne, Nachweise über Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen und Informationen zu laufenden Krediten“.

Die Unterlagen sollten laut Farid Sabori bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses zusammengetragen werden. „Den Energieausweis müssen Eigentümer beispielsweise schon bei den Besichtigungsterminen für Interessenten bereithalten können“, so der Makler aus Hamburg, „schließlich liefert er wichtige Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Somit lassen sich auch die Endenergiekosten ableiten“.

Für Kaufinteressenten seien aber auch vorhandene Modernisierungs- und Sanierungsnachweise entscheidend. „Kommen die Kosten für Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen noch zu dem Kaufpreis und den Kaufnebenkosten hinzu, hat das bei vielen einen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen den Erwerb der Immobilie“, meint Farid Sabori. Denn während handwerklich Begabte die Maßnahmen vielleicht selbst durchführen können, investieren andere lieber etwas mehr in eine Neubauimmobilie und sparen sich Arbeit.

Zudem müssen Kaufinteressenten wissen, ob die Immobilie beim Verkauf vermietet oder verpachtet ist. Denn dann sind noch Informationen zur Miethöhe beziehungsweise zum Pachtzins nötig. Zudem gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ und bestehende Mietverhältnisse müssen übernommen werden.

„Beauftragt uns jemand mit dem Verkauf seiner Immobilien, prüfen wir ganz genau, welche Unterlagen erforderlich sind und helfen ihm gegebenenfalls auch, sich im Blätter-Dschungel zurechtzufinden“, erklärt Farid Sabori, „falls Unterlagen wie Exposés, Grundrisse und Energieausweise nicht mehr gültig sind oder nicht mehr aufgefunden werden können, beschaffen wir diese gern“.

Zudem verfügen die Makler aus Hamburg über Kaufinteressenten für jede Immobilienart, jedes Immobilienalter und jede Immobilienausstattung und können daher schnell zwischen diesen und den Eigentümern vermitteln.

Verkaufen Eigentümer ihre Immobilie mit den Maklern aus Hamburg, bieten diese aber nicht nur einen umfangreichen Service in Bezug auf die Verkaufsunterlagen und die Käufersuche an, sondern übernehmen auch den kompletten Verkaufsprozesses.

Eigentümer, die ihr Haus, ihr Mehrfamilienhaus, ihre Wohnung oder ihr Grundstück mit der Hilfe der Makler verkaufen möchte, erreichen diese montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 040 / 231 662 30 0.

Informationen zu diesem und zu weiteren Themen sowie zu Wohnung verkaufen Hamburg, Grundstück verkaufen Hamburg, Hausverkauf Hamburg und mehr finden Interessenten auf https://www.sabori-immobilien.de/.

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Energieausweis: Wichtig für Immobilienverkauf und -kauf

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, benötigen dazu einen gültigen Energieausweis. Darauf macht Farid Sabori aufmerksam, Leiter des Bereichs Verkauf und Vermietung bei der Sabori Immobilien GmbH. Sie erhalten dadurch nicht nur selbst wichtige Informationen, sondern liefern auch Kaufinteressenten mehrere Anhaltspunkte, die die Entscheidung für oder gegen die Immobilie beeinflussen können.

Haben sich Eigentümer für einen Verkauf mit den Immobilienmaklern aus Hamburg entschieden, besorgen sie gerne einen gültigen Energieausweis. Dieser erhält unter anderem Angaben zum Hauptenergieträger, zur Energieeffizienzklasse sowie zum Endenergiebedarf. „Für Eigentümer sind diese Angaben interessant, da sie anhand dieser ableiten können, ob sich vor dem Verkauf noch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen lohnen, die den Immobilienwert heben und damit die Verkaufschancen steigern können“, erklärt Farid Sabori. Selbstverständlich beraten er und seine Kollegen Eigentümer bei Interesse über sinnvolle Maßnahmen.

Ein gültiger Energieausweis ist für Eigentümer, die ihre Wohnung, ihr Haus, ihr Mehrfamilienhaus oder ihr Grundstück verkaufen möchten, aber nicht nur vor dem Hintergrund der Wertsteigerung interessant, sondern auch vorgeschrieben. Können sie diesen nicht vorzeigen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wichtig ist auch die Gültigkeit: Ein Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre alt sein. Zudem hat ein Kaufinteressent bereits bei der ersten Immobilienbesichtigung ein Anrecht darauf, eine Kopie des gültigen Energieausweises zu sehen.

Durch die Energiekennziffern kann er anhand von einer Farbskala sehen, wie viel oder wenig Energie ein Gebäude benötigt. So verbraucht ein Effizienzhaus 40 (Energieeffizienzklasse A+; grün) beispielsweise nicht mehr als 30 kWh (m²a), während ein unsaniertes Einfamilienhaus über 200 kWh (m²a) verbrauchen kann (Energieeffizienzklasse G oder H; rot). Je schlechter die Energieeffizienzklasse ist, desto höher sind auch die jährlichen Energiekosten pro Jahr. „Es ist wichtig, dass sich Käufer darüber im Klaren sind“, meint Farid Sabori, „denn während für manche Hobbyhandwerker durchaus ein älteres, günstigeres Haus infrage kommt, das sie selbst modernisieren oder sanieren können, möchten andere lieber einen etwas höheren Preis zahlen, dafür aber weniger Arbeit mit dem Haus haben“.

Eigentümer, die Interesse an einem Energieausweises haben und sich über den Verkaufsprozess beraten lassen möchten oder Immobiliensuchende, können die Immobilienmakler aus Hamburg unter der Telefonnummer 040 / 231 662 30 0 für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch erreichen.

Informationen zum Immobilienverkauf und zu weiteren Themen sowie zu Gebäude verkaufen Hamburg, Immobilien Hamburg, Haus verkaufen Hamburg und mehr finden Interessenten auf https://www.sabori-immobilien.de/.

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Immobilien nicht ohne Energieausweis verkaufen

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, muss vorab zahlreiche Dokumente beschaffen. Dazu zählt auch ein gültiger Energieausweis. Eigentümer, die dieses Dokument nicht vorweisen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Strafe von mehreren tausend Euro rechnen, wenn sie erwischt werden.

Neben einer Geldstrafe drohen Eigentümern ohne gültigen Energieausweis aber noch weitere Konsequenzen. Denn der Verkaufsprozess kann dann oftmals nicht zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg. Der Grund: Ein Notar wird den Kaufvertrag nicht beurkunden, da ein Passus zum Energieausweis obligatorisch ist. Sylvia Gairing und ihre Kollegen beschaffen Eigentümern daher schon lange vorab ein gültiges Dokument.

Der Energieausweis ist nämlich bereits bei Besichtigungsterminen erforderlich. Schon zu diesem Zeitpunkt haben Kaufinteressenten das Recht, sich eine Kopie zeigen zu lassen. Dazu erklärt Sylvia Gairing: „Im Energieausweis werden wichtige Angaben zur Energieeffizienz eines Gebäudes gemacht. Anhand dieser können Kaufinteressenten ableiten, welche Endenergiekosten auf sie zukommen werden und ihre Kaufentscheidung gegebenenfalls überdenken.“

Denn während für Gebäude mit der Energieeffizienzklasse A+ laut Verbraucherzentrale weniger als zwei Euro jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche anfallen, sind es bei einem Gebäude mit der Energieeffizienzklasse H bereits 13 Euro und mehr. Bei Gebäuden der Energieeffizienzklasse A+ handelt es sich in der Regel um Passivhäuser, bei Gebäuden mit Energieeffizienzklasse H um ältere, schlecht gedämmte Immobilien. Seit Kurzem muss der Energieausweis neben Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Beispiel zur verbauten Heizung auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und somit zur Klimawirkung erhalten.

„Es lohnt sich aber nicht nur für Käufer, einen Blick auf den Energieausweis zu werfen, sondern auch für Verkäufer“, weiß die Vertriebsleiterin, „gegebenenfalls können sie vor der Veräußerung noch Sanierungsmaßnahmen durchführen und ihre Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen“.

Den Energieausweis, der bereits seit mehreren Jahren für Immobilienverkäufer Pflicht ist, gibt es in zwei Varianten: dem bedarfsbasierten und dem verbrauchsbasierten Energieausweis. Über die passende Variante und über den kompletten Verkaufsprozess informieren die Makler von Marquardt Immobilien gerne. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer (07032) 955 75 60.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder zu Immobilienmakler Maichingen, Neubau Obersulm, Neubauprojekte Maichingen und mehr sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

Marquardt Immobilien GmbH + Co.KG
Sylvia Gairing
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71083 Herrenberg
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