Beratungsstelle: „Es gibt letztlich kein Individualrecht auf Klimaschutz!“

Beratungsstelle: Doch diese Argumentation greift aus Sicht des Leiters der Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle (Konstanz), in verschiedener Hinsicht klar zu kurz. „Zwar ist der zivile Ungehorsam in Deutschland nicht verboten, aber die im Rahmen dessen begangenen Straftaten werden konsequent und selbstverständlich geahndet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass immer mehr Gerichte zu dem Schluss kommen, dass gerade bei denen Aktivisten der Letzten Generation geplantes und organisiertes Vorgehen gegen das Gesetz verabredet wird, das am Ende mit den Möglichkeiten des Strafgesetzbuches sanktioniert wird. Eine Berufung auf einen Notstand gebietet sich verfassungsrechtlich daher nicht, weil dieser eine unmittelbare und für die innere Sicherheit bedrohliche Situation erfordern würde, beispielsweise also eine akute und gegenwärtige Katastrophe. Blickt man auf den rechtfertigenden Notstand im StGB, so kann zunächst dahingestellt bleiben, ob denn nun der Klimawandel mit seinen Folgen eine gegenwärtige Notlage darstellt. Viel eher erfordert der entsprechende Paragraf, dass für eine Strafbefreiung eine Notstandstathandlung vorliegen muss, die geeignet und angemessen ist, die über ein allgemeines Lebensrisiko deutlich hinausgehende Bedrohung abzuwehren. Das heißt einerseits, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen offen, die für die Erreichung des Ziels anwendbar sind. Andererseits muss die Handlung direkt auf die Gefahr einwirken können. Beides ist im Fall der sinnfreien und destruktiven Proteste der Bewegung, beispielsweise das Festkleben auf den Straßen, nicht der Fall. Viel eher müssen die durch die Verfassung gegebenen Mittel der politischen Einflussnahme genutzt werden“, befindet der 38-jährige Coach vom Bodensee entsprechend.

Immer wieder werde zudem davon gesprochen, dass die Aktionen der letzten Generation friedlich seien. Allerdings zeigen die bereits erfolgten Verurteilungen zahlreicher Teilnehmer der Proteste, dass diese Interpretation offenkundig falsch ist. Immerhin wird durch die Nötigung von Autofahrern, die durch die Blockaden gerade in den hinteren Bereichen im Stau stehen, Gewalt ausgeübt. Dies hat auch der BGH in seiner „2. Reihe-Rechtsprechung“ entsprechend attestiert. Zudem kommen in vielen Fällen die Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch Sachbeschädigungen hinzu, so Dennis Riehle. Gemäß des Beraters hinke zudem die Schlussfolgerung, dass die Aktionen deshalb gerechtfertigt seien, weil die Ampel-Koalition Art. 20a GG nicht nachkomme. „Doch hierbei handelt es sich allerdings um nur ein abstraktes Staatszielprinzip mit einem auffordernden Charakter, dass sich die Regierung dem Ziel der Nachhaltigkeit zu verpflichten hat. Wie der Weg dorthin konkret aussieht, formuliert der in der Verfassung legitimierte Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag – und nicht der von der Bewegung immer wieder eingeforderte Gesellschaftsrat, der nach meiner Auffassung den Ansprüchen an Legitimation, Repräsentation und Gleichheit aus dem Grundgesetz nicht entspricht. Ein individuelles Recht auf Klimaschutz bis steht ohnehin nicht. Und dass wir aufgrund einer aufgeschreckten Generation unserer demokratischen Prinzipien über Bord werfen, weil man durch die panische und dramatisierende Vorstellung von der Zukunft auf Biegen und Brechen seine Partikularinteressen durchsetzen will, kann sicher nicht die Lösung für unsere gesellschaftlichen Probleme sein. Denn wo kämen wir denn hin, wenn künftig jede oligarchisch anmutende Minderheit diktieren könnte, welche politischen Entscheidungen und Maßnahmen notwendig sind. Es obliegt unserem derzeitigen Staatswesen, sich nicht moralisch erpressen zu lassen und weiter mit denen zusammenzuarbeiten, die nach konstruktiv-pragmatischen Antworten auf den Wandel suchen“.

Die Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung ist kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

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Betroffene von Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie fühlen sich nicht ernstgenommen

Betroffene von Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie fühlen sich nicht ernstgenommen Diese Erfahrungen schildern sie auch der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative, deren Leiter nun Tipps für den Arztbesuch gibt: „Bereiten Sie sich in jedem Fall auf den Termin vor. Suchen Sie bei Verdacht auf CFS oder Fibromyalgie zunächst den Hausarzt auf. Führen Sie mindestens vier Wochen vor dem Arztbesuch ein Schmerztagebuch und halten Sie dort Angaben zu folgenden Fragen fest: Wann haben Sie Schmerzen (Tag und Uhrzeit notieren)? An welchen Lokalisationen finden sich die Schmerzen? Wie fühlen sich die Schmerzen an (ziehend, drückend, brennend…)? Wie lange dauern die Schmerzen an? Welche Intensität haben die Schmerzen (Skala von 0 bis 10)? Was verschlimmert die Schmerzen (Stress, Essen, körperliche Aktivität…)? Was bessert die Schmerzen (Bewegung, Ruhe, Ablenkung…)? Sind die Schmerzen konstant, wellenartig, tageszeitabhängig? Gibt es besonders druckschmerzhafte Punkte? Ergänzen Sie das Tagebuch bei vorliegender Erschöpfung um folgende Punkte: Wie äußert sich die Erschöpfung (körperlich, geistig, psychisch…)? Wann tritt sie auf, in welchen Situationen vornehmlich? Wie lange hält sie an, ist sie unterschiedlich stark ausgeprägt? Welche Umstände verschlechtern, welche verbessern sie? Welche Auswirkungen hat sie auf den Alltag (Haushalt, Job, Freizeit…)? – Damit können Sie dem Arzt ein umfassendes Bild Ihrer Beschwerden geben und erleichtern ihm damit die Erfassung der Krankengeschichte und die Auswahl der notwendigen Diagnostik“.

Dennis Riehle empfehlt zudem: „Sammeln Sie Arztbriefe der letzten zwei Jahre und fertigen Sie Kopien an. Machen Sie sich Notizen zu folgenden Fragen: Welche Vorerkrankungen bestehen? Gab es Infekte in der vergangenen Zeit? Wurden Sie zuletzt geimpft? Nehmen Sie Medikamente? Haben Sie Allergien und Unverträglichkeiten? Gibt es weitere akute oder chronische Beschwerden? Liegen Magen-Darm-Probleme vor? Haben Sie Schwierigkeiten mit dem Herz-Kreislauf-System? Gibt es neurologische Ausfälle oder etwaige Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen? Wie ist Ihre derzeitige psychische Verfassung? – Referieren Sie Ihre gemachten Angaben beim Besuch in der Sprechstunde“, so der 37-jährige Sozialberater aus Konstanz, der selbst seit 2014 an CFS und Fibromyalgie erkrankt ist und bislang über 4.000 Betroffene im Rahmen der Selbsthilfe begleitet hat. Er rät weiter: „Beschreiben Sie zunächst möglichst objektiv Ihre Symptome. Erklären Sie anschließend Ihren subjektiven Leidensdruck: Welche Beschwerden belasten Sie besonders? In welchen Lebensbereichen fühlen Sie sich beeinträchtigt? Welche Folgen hat die Symptomatik auf Ihren Alltag? Bleiben Sie dabei authentisch, unter- oder übertreiben Sie nicht. Formulieren Sie Ihren Wunsch (nicht Erwartung oder Anspruch) an den Arzt: Geht es vornehmlich um diagnostische Maßnahmen wie eine klinische Untersuchung, Ultraschall, Blutbild, Urin- und Stuhlprobe oder ein Elektrokardiogramm (EKG)? Oder benötigen Sie eher eine Überweisung zum Facharzt wie einem Rheumatologen oder Orthopäden, zum Neurologen oder Psychiater, zum Radiologen (Bildgebung), zum Kardiologen (Herzspezialist), Endokrinologen (Hormonfacharzt) oder Gastroenterologen (Magen-Darm-Spezialist)? Oder brauchen Sie ein Attest?“, führt Dennis Riehle aus.

Er erläutert weiter: „Sofern noch keine Diagnose besteht, lassen Sie sich die Symptome bescheinigen. Beharren Sie weniger auf die Herkunft der Beschwerden. Wichtig in sozialmedizinischer Hinsicht ist das Ausmaß der Symptome. Lassen Sie andere Diagnosen ausschließen und machen Sie auf die aktuell geltenden Klassifikationen für Fibromyalgie (ACR Kriterien von 2010) und CFS (Kanadische Kriterien oder Diagnose-Schema 2015) aufmerksam. Werden Sie sich bewusst: Wünschen Sie Medikamente oder Therapien? Beispielsweise schmerzlindernde Antidepressiva, leichte Opioide, Antikonvulsiva (Anti-Epilepsie-Medikamente zur Schmerzbehandlung), Physiotherapie oder Manuelle Therapie, Ergotherapie, Psychotherapie, eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine Ernährungsberatung? Formulieren Sie all dies als Vorschlag, nicht als Forderung. Fragen Sie höflich, nicht erwartungsvoll und gehen Sie auf den Arzt ein, unter anderem mit den Fragen: Was meinen Sie zu…?, Könnten Sie sich vorstellen…? oder Wie stehen Sie zu…?. Schlagen Sie auch eine Bestimmung der Mikronährstoffe vor. Diese sind gegebenenfalls als Selbstzahlerleistung möglich. Lassen Sie sich in Bezug auf diätetische Ansätze beraten, unter anderem zu Nahrungsergänzung oder Antioxidantien gegen etwaige Schwermetalle. Regen Sie weitere Therapieoptionen als Möglichkeit an, exemplarisch die Stärkung der Mitochondrien, umfassendes Energiemanagement und Förderung der Schlafhygiene. Der Mediziner wird dazu sicher Hinweise geben können“, sagt Dennis Riehle. Und führt abschließend aus: „Vermeiden Sie es, den Arzt über das Krankheitsbild aufzuklären oder zu belehren. Zeigen Sie sich kooperativ, gehen Sie auf Behandlungsvorschläge des Arztes ein. Erkennen Sie psychosomatische Wechselwirkungen Ihrer körperlichen Krankheit an. Machen Sie keine Vorwürfe, wenn der Arzt das Krankheitsbild nicht sofort erkennt. Schlagen Sie in diesem Fall vor, sich an einen Spezialisten überweisen zu lassen. Damit dürften Sie in der Behandlung der Symptome bereits weiterkommen“.

Die Beratung der Selbsthilfeinitiative kann überregional kostenlos unter www.selbsthilfe-riehle.de erreicht werden.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

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Die Zwangsstörung erfüllt häufig eine Funktion, die wir erkunden sollten!

Die Zwangsstörung erfüllt häufig eine Funktion, die wir erkunden sollten! Denn das ritualhafte, wiederkehrende und scheinbar unnötige Verhalten und Denken von Betroffenen in einer Art Dauerschleife beruft auf komplexen Ursachen, die nur schwer zu ergründen sind. Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwängen, Phobien und Depressionen, Dennis Riehle (Konstanz), nun aufmerksam: „Das stereotype, zweifelnde Handeln und Nachsinnen von Patienten, das sie in ihrer Lebensführung massiv einschränkt und belastet, ist zwar einerseits vor allem als Folge der Konditionierung – also der Fehlinterpretation neutraler Reize, die vom Erkrankten negativ besetzt und durch Zwangshaftigkeit wieder zu neutralisieren versucht werden -, das gerade nach langer Krankheitsdauer jeglichem Sinn entbehrt und am Ende abtrainiert werden muss. Andererseits scheint mir aus meiner eigenen Betroffenheit, die nun schon 25 Jahren andauert, die Erkenntnis gereift, dass es Katalysatoren und Wurzeln gibt, die das Entstehen und Fortexistieren der Erkrankung begünstigen und aufrechterhalten. Die psychodynamischen Faktoren sind sehr individuell, lassen sich aber sicherlich auf einige Themenschwerpunkte begrenzen“, erklärt der 37-jährige Coach vom Bodensee. „Neben der Arbeit an den kognitiven Denkstrukturen von Patienten mit einer Zwangsstörung, die häufig dysfunktional ausgeprägt sind und zu Überbewertung, moralisch überhöhten Ansprüchen an sich selbst und damit einem Kontrollverhalten führen, mit dem man diesen Überzeugungen gerecht werden will, sollten wir auch etwaige Persönlichkeitseigenschaften, Erlebnisse der Vergangenheit und Gefühle bearbeiten, die auf dem Kompost unserer Seele liegen und unverdaut zu einem ständigen Wiederaufleben der Zwänge beitragen“, meint Dennis Riehle entsprechend.

„Stundenlanges Händewaschen, Dutzendfaches Kontrollieren, penetrantes Ordnen oder unentwegtes Grübeln – nicht nur von außen betrachtet fragt sich jeder, der an Zwängen erkrankt ist oder zu den Angehörigen eines Betroffenen gehört, wie unsinnig die stupide und monoton ablaufenden Handlungen oder Gedankengänge doch sind. Verständlicherweise wollen die meisten Erkrankten daher auch nur Eines: die Zwangsstörung soll so bald wie möglich wieder verschwinden. Und unter dem großen Leidensdruck, den Betroffene spüren und der oftmals einen geregelten Tagesablauf nicht mehr zulässt, haben sie auch wenig Chancen, sich mit den Hintergründen ihrer Zwangserkrankung reflektiert auseinander zu setzen – zumindest nicht in den Akutphasen. Eine provokative These sei in den Raum gestellt: Zwänge haben eine Funktion. Und sie haben auch einen Sinn, wenngleich dieser nicht sofort ersichtlich und für manch Erkrankten erst spät oder auch nie erfassbar wird. Entscheidend ist, dem Zwang trotz all seiner Bösartigkeit mit Neugier zu begegnen. Das schafft man meist nicht im ersten, zweiten oder dritten Jahr der Erkrankung. Und auch kaum ohne entsprechende Ermutigung und Begleitung von Fachkräften oder vertrauten Bezugspersonen. Eine Zwangsstörung erscheint wie andere psychische Erkrankungsbilder wie ein Warnsignal. Der Zwang macht aufmerksam auf Schiefstände im Alltag, die ganz unterschiedlicher Natur sein können. Gerade in den Anfängen des Krankheitsverlaufes besteht die Möglichkeit, auf diese Hinweise zu achten und darauf zu reagieren. Tatsächlich ist es jedoch ohne Frage schwer, die Botschaft eines Zwangs auch wirklich übersetzen und verstehen zu können. Ganz konkret kann die Erkrankung nach meiner Auffassung auf Ungleichgewichte hinweisen“, so Riehle.

„Nicht umsonst wird die Zwangserkrankung in den Belastungsstörungen einklassifiziert. Viele Betroffene spüren einen mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang zwischen erhöhtem Druck durch Arbeit, aber auch Arbeitslosigkeit, Streitigkeiten, Verlustängste und andere fordernde Zustände. Gerade in Ruhephasen scheint der Zwang dann den Augenblick zu nutzen, um vermehrt aufzutreten. Die Zwangsstörung ist damit durchaus ein überaus heftiger und ungerechter Anstoß, der aus der Stressfalle aufrütteln will. Sie regt an, sich mit Belastungen und Druck konstruktiv auseinander zu setzen und durch konsequente Übung Reduktion der Stressoren herbeizuführen. Viele Betroffene einer Zwangsstörung weisen in ihren Lebensläufen eine große Gemeinsamkeit auf: Viele Erkrankte waren oder sind über lange Zeit unselbstständig gewesen. Häufig zeigt sich dies schon in der Kindheit, wenn Eltern in bestem Wissen eine stark zentrierte Behütung in den Mittelpunkt der Erziehung stellen. Angst und Sorge um das Wohlergehen des Kindes wirken sich somit auch bis hin zu einer späten Abkapselung aus, die eine Eigenverantwortung des Jugendlichen nur langsam zulässt. Das Meistern von Hürden und Herausforderungen wird nur schleppend erlernt oder von den Eltern gänzlich übernommen. Das Gefühl, für sich selbst zuständig zu sein, wird möglicherweise unterdrückt und unbewusst als eventueller Freiheitsverlust erlebt, der sich bis ins Erwachsenenalter, bis in Studium, Ausbildung oder Beruf fortsetzt. Auf eigenen Beinen zu stehen – diese Botschaft drückt der Zwang unmissverständlich mit dem Abbild des Gefangenseins in der eigenen Hilflosigkeit des Betroffenen aus. Nicht selten wird Zwangserkrankten eine gewisse Gefühllosigkeit nachgesagt. Wenngleich die Betroffenen oftmals unter massiven, aber unnötigen Schuldzuweisungen leiden, eine hohe Sensibilität im Denken und Fühlen zeigen und meist auch in emotionalen Momenten eine große Schwingungsfähigkeit zeigen, sind sie in der Beschreibung ihres eigenen Lebens oder in der unmittelbaren Anteilnahme eher karg. Geprägt von Stetigkeit und Monotonie ist das Farbenspektrum der Gefühlsebene oftmals nur mittelmäßig ausgebildet. Der Zwang deckelt durch seine Symptomatik weitere Emotionen, wodurch ein Herantasten an die spürbar brach liegenden Gefühle erschwert wird. Doch auch hier ist die Funktionalität eindeutig: Der Zwang macht auf eine undankbare Art und Weise Gefühlsdefizite von Betroffenen sichtbar“, führt der Sozialberater abschließend aus, der in seinem Ehrenamt bereits 1.200 Betroffene begleitet hat.

Die Psychosoziale Mailberatung der Selbsthilfeinitiative ist bundesweit kostenlos über www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

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Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben!

Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben! Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 30 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 Kilometer Entfernung erreichen können. „Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine grundständige Notfallbehandlung gehört zum Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch Zentralisierung aufgeweicht werden kann“. Insofern sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich gerade die Notfallmedizin aus der Fläche zurückziehen soll, sagt Riehle.

Und weiter: „Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt und nicht noch über lange Strecken transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende Zeit kann in diesen Konstellationen lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird, dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen Eindruck hat das Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium erweckt -, ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und abzulehnen“. Stattdessen spricht sich der Sozialberater für eine Stärkung der Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können. „Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme. Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere Akteure einbinden, welche für eine medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung wichtig sind – beginnend bei Haus- und Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen, Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe unserer Zeit, die Versorgung wieder zu entkommerzialisieren und das System von profitorientierten Investoren zu lösen“.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de kostenlos und überregional erreichbar.

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Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein

Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein Diese Überzeugung vertritt der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung – und bezieht sich dabei vor allem auf die weiterhin aufkeimenden Debatten über den Lebensschutz: „Wenn aktuell eine Bundesfamilienministerin die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch fordert, dann ist das ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die noch nicht auf der Welt sind. Denn werdende Babys haben nach meiner festen Auffassung spätestens ab Beginn ihrer Vitalfunktionen grundsätzlich ein Recht darauf, geboren zu werden. Dass wir von diesem Grundsatz durch einen Kompromiss in Form der Fristenregelung abgewichen sind und die Abtreibung bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsabbruchs straffrei gestellt haben, bedeutet nicht, dass wir vom prinzipiellen Anspruch eines jeden im Körper einer Mutter wachsenden Kindes abrücken. Wir haben viel eher berücksichtigt, dass dem Recht auf Leben des ungeborenen Menschen das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenübergestellt wird“, sagt der 37-jährige Sozialberater.

„Wenn wir diese Übereinkunft nun durch die Streichung des § 218 aufkündigen, gerät die Abwägung dieser beiden Rechtsgüter in eine gesellschaftspolitische und ethische Schieflage ungeahnten Ausmaßes. Denn dann ist der Abort ab dem vierten Monat allerhöchstens noch eine Ordnungswidrigkeit – allein diese Begrifflichkeit macht schon deutlich, dass wir das werdende Leben verramschen würden. Dass ein Baby bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden könnte, ist eine Perspektive, die mich nicht nur moralisch erschaudern, sondern vor allem menschlich zutiefst befremden würde. Und alles, weil wir einem feministischen Mainstream nicht länger standhalten und ihm Widerstand bieten können. Die Frau hat nicht nur das Recht über den eigenen Körper, sondern auch die Verantwortung zum normativen Handeln und Denken. Diese umfasst, sich bereits vor dem Geschlechtsakt Gedanken darüber zu machen, ob man Eltern werden möchte oder ob man stattdessen geschützten Sexualverkehr praktizieren will. Denn ist keineswegs zu viel verlangt, sich über solch eine Entscheidung bereits vor Verschmelzung von Samen und Eizelle bewusst zu werden. Eine Abtreibung sollte auf die wenigen Ausnahmen einer tatsächlich ungewollten Schwangerschaft bei Vergewaltigung oder ernsthafter gesundheitlicher Bedrohung von Mutter und Kind beschränkt sein und nur in Härtefällen und nach intensiver Beratung zulässig sein“, zeigt sich Riehle standhaft.

„Andernfalls öffnen wir der Beliebigkeit die Tür, die sich in aller Konsequenz im Designer-Baby niederschlagen würde. Bereits heute lässt die Präimplantationsdiagnostik eine Selektion zu, wenn Vater und Mutter nicht Eltern eines behinderten oder kranken Nachkommens werden wollen. Unter dem Vorwand, man wolle dem Kind die Herausforderung und das Leid einer Beeinträchtigung nicht zumuten, wird dann so lange probiert, bis der ideale Mensch heranwächst. Und wenn wir diese Gedanken dann noch in Verbindung mit den bereits deutlich verwaschenen Regelungen zur Sterbehilfe sehen, dann landen wir am Ende bei einem Klima der Behindertenfeindlichkeit, weil wir uns anmaßen, über die Qualität, Freude und Sinn einer Existenz mit Handicap zu urteilen, ohne die Betroffenen selbst zu fragen, wie sie empfinden. Denn die Erfahrung von mir selbst zeigt, dass Ecken und Kanten eben nicht nur Last, sondern Antrieb für persönliches Wachstum sind. Daher müssen wir verhindern, dass Ideologien und Zeitgeistigkeit zu einer Bedrängnis für Eltern eines behinderten Kindes oder beeinträchtigter Erwachsener werden, die uns einzureden versuchen, dass ein Leben mit Handicap nicht (mehr) wertig sei und die Gesellschaft nur unnötig koste“, so der Psychologische Berater und Journalist abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

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Viele Schwangerschaftsabbrüche ließen sich durch sorgsame Familienplanung verhindern

Viele Schwangerschaftsabbrüche ließen sich durch sorgsame Familienplanung verhindern Doch während sich die Diskussion allein auf den Zeitpunkt konzentriert, zu dem die Entscheidung für einen Abort bereits festzustehen scheint, wird nach Auffassung des Leiters der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz), allzu wenig über die mögliche Verhinderung von Abtreibungen gesprochen: „Der Abbruch der Schwangerschaft sollte immer der letzte Ausweg sein und nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden, beispielsweise nach Vergewaltigung oder nachgewiesenen Gesundheitsgefahren für Frau oder Kind, die nicht anderweitig behoben werden können. Denn wir thematisieren kaum die psychischen Folgen des Aborts, die auch nach Jahren noch offenbar werden und meist das gesamte Leben zumindest latent anhalten, denn es ist ein Verlust für jede Schwangere, wenn sie abtreibt – auch wenn das oftmals geleugnet wird. Und der Stachel des Vorwurfs bleibt stecken“. Der Coach vom Bodensee berichtet aus seiner Psychologischen Beratung: „Da sitzen mir Frauen gegenüber, die bereits drei oder vier Mal eine Schwangerschaft abgebrochen haben und nun über das fünfte Mal nachdenken. Wir heben stets das Selbstbestimmungsrecht der Frau hervor. Dann sollte auch klar sein, dass ein Körper eben gerade nicht zur beliebig häufigen Empfängnis missbraucht werden soll, allein aus dem Wissen, man könne es ja wieder rückgängig machen. Viele Vertreter der emanzipierten Frau verweisen auf die Tatsache, dass sie eben keine Gebärmaschinen seien. Das sehe ich genauso, deshalb ist es unverantwortlich, eine Abtreibung als einen Eingriff im Vorbeigehen und als Selbstverständlichkeit abzutun. Sie ist jedes Mal eine physische und seelische Tortur“, sagt Dennis Riehle eindeutig.

Der Berater verweist darauf, dass sich viele Abtreibungen verhindern ließen, würde bereits im Vorfeld des Geschlechtsverkehr eine bewusste und sorgsame Familienplanung betrieben: „Auch bei einer sogenannten Bettgeschichte kann man sich vorab zumindest kurz mit dem Gegenüber darüber abstimmen, ob man etwas Gemeinsames vorhat – oder ob es bei einem One Night Stand bleiben soll. Heute stehen Frauen und Männern bei uns sämtliche Verhütungsmethoden offen. Es ist daher nicht zu viel verlangt, sich im Zweifel entsprechend Zeit dafür zu nehmen, sich über die Konsequenzen des ungeschützten Aktes klar zu sein. So viel ethische und moralische Verpflichtung kann jedem von uns zugemutet werden, auch wenn mir scheint, dass der Sexualverkehr mittlerweile nicht selten zu einer reinen Spaßveranstaltung verkommen ist, bei der das Gehirn ausgeschaltet wird“, zeigt sich der Sozialberater Dennis Riehle entrüstet. „Würden wir ein anderes Verständnis vom Dasein haben, das nicht nur auf dem eigenen Ego aufgebaut ist und auch die Verantwortung jedes Einzelnen für einen achtsamen Umgang mit dem Leben unterstreicht, kämen wir auch zur Einsicht, dass es eben nicht nur um die Interessen der Frau geht, sondern das Existenzrecht eines heranwachsenden Kindes entgegensteht. Ohnehin scheint mir der Wert von Nachwuchs in unserem Miteinander des 21. Jahrhunderts nicht mehr allen präsent zu sein. Da wird er eher als Last und Hemmnis für die eigene Karriere gesehen und nicht selten findet eine Abtreibung ihren Antrieb auch in finanziellen Gründen. Dabei gibt es in Deutschland so viele Hilfen für Familien, die wir bekannter machen müssen und die es erlauben, wenigstens materiell bedenkenlos Eltern zu werden. Vielleicht wäre es ja sinnvoller, über mehr Unterstützung für Vater und Mutter, statt über Erleichterungen des Aborts zu debattieren!“.

Die Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ ist bundesweit kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

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