Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben!

Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben! Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 30 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 Kilometer Entfernung erreichen können. „Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine grundständige Notfallbehandlung gehört zum Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch Zentralisierung aufgeweicht werden kann“. Insofern sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich gerade die Notfallmedizin aus der Fläche zurückziehen soll, sagt Riehle.

Und weiter: „Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt und nicht noch über lange Strecken transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende Zeit kann in diesen Konstellationen lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird, dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen Eindruck hat das Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium erweckt -, ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und abzulehnen“. Stattdessen spricht sich der Sozialberater für eine Stärkung der Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können. „Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme. Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere Akteure einbinden, welche für eine medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung wichtig sind – beginnend bei Haus- und Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen, Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe unserer Zeit, die Versorgung wieder zu entkommerzialisieren und das System von profitorientierten Investoren zu lösen“.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de kostenlos und überregional erreichbar.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit | Büro Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531955401

Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein

Ziele einer behindertengerechten Gesellschaftspolitik müssen Lebensschutz und Selbstbestimmung sein Diese Überzeugung vertritt der Leiter der Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung – und bezieht sich dabei vor allem auf die weiterhin aufkeimenden Debatten über den Lebensschutz: „Wenn aktuell eine Bundesfamilienministerin die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch fordert, dann ist das ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die noch nicht auf der Welt sind. Denn werdende Babys haben nach meiner festen Auffassung spätestens ab Beginn ihrer Vitalfunktionen grundsätzlich ein Recht darauf, geboren zu werden. Dass wir von diesem Grundsatz durch einen Kompromiss in Form der Fristenregelung abgewichen sind und die Abtreibung bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsabbruchs straffrei gestellt haben, bedeutet nicht, dass wir vom prinzipiellen Anspruch eines jeden im Körper einer Mutter wachsenden Kindes abrücken. Wir haben viel eher berücksichtigt, dass dem Recht auf Leben des ungeborenen Menschen das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenübergestellt wird“, sagt der 37-jährige Sozialberater.

„Wenn wir diese Übereinkunft nun durch die Streichung des § 218 aufkündigen, gerät die Abwägung dieser beiden Rechtsgüter in eine gesellschaftspolitische und ethische Schieflage ungeahnten Ausmaßes. Denn dann ist der Abort ab dem vierten Monat allerhöchstens noch eine Ordnungswidrigkeit – allein diese Begrifflichkeit macht schon deutlich, dass wir das werdende Leben verramschen würden. Dass ein Baby bis zum Tag der Geburt abgetrieben werden könnte, ist eine Perspektive, die mich nicht nur moralisch erschaudern, sondern vor allem menschlich zutiefst befremden würde. Und alles, weil wir einem feministischen Mainstream nicht länger standhalten und ihm Widerstand bieten können. Die Frau hat nicht nur das Recht über den eigenen Körper, sondern auch die Verantwortung zum normativen Handeln und Denken. Diese umfasst, sich bereits vor dem Geschlechtsakt Gedanken darüber zu machen, ob man Eltern werden möchte oder ob man stattdessen geschützten Sexualverkehr praktizieren will. Denn ist keineswegs zu viel verlangt, sich über solch eine Entscheidung bereits vor Verschmelzung von Samen und Eizelle bewusst zu werden. Eine Abtreibung sollte auf die wenigen Ausnahmen einer tatsächlich ungewollten Schwangerschaft bei Vergewaltigung oder ernsthafter gesundheitlicher Bedrohung von Mutter und Kind beschränkt sein und nur in Härtefällen und nach intensiver Beratung zulässig sein“, zeigt sich Riehle standhaft.

„Andernfalls öffnen wir der Beliebigkeit die Tür, die sich in aller Konsequenz im Designer-Baby niederschlagen würde. Bereits heute lässt die Präimplantationsdiagnostik eine Selektion zu, wenn Vater und Mutter nicht Eltern eines behinderten oder kranken Nachkommens werden wollen. Unter dem Vorwand, man wolle dem Kind die Herausforderung und das Leid einer Beeinträchtigung nicht zumuten, wird dann so lange probiert, bis der ideale Mensch heranwächst. Und wenn wir diese Gedanken dann noch in Verbindung mit den bereits deutlich verwaschenen Regelungen zur Sterbehilfe sehen, dann landen wir am Ende bei einem Klima der Behindertenfeindlichkeit, weil wir uns anmaßen, über die Qualität, Freude und Sinn einer Existenz mit Handicap zu urteilen, ohne die Betroffenen selbst zu fragen, wie sie empfinden. Denn die Erfahrung von mir selbst zeigt, dass Ecken und Kanten eben nicht nur Last, sondern Antrieb für persönliches Wachstum sind. Daher müssen wir verhindern, dass Ideologien und Zeitgeistigkeit zu einer Bedrängnis für Eltern eines behinderten Kindes oder beeinträchtigter Erwachsener werden, die uns einzureden versuchen, dass ein Leben mit Handicap nicht (mehr) wertig sei und die Gesellschaft nur unnötig koste“, so der Psychologische Berater und Journalist abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit | Büro Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531955401

„Beratung mit Handicap“ fordert: Assistenzleistungen müssen stets Vorrang vor rechtlicher Betreuung haben!

Mit diesen deutlichen Worten macht der Leiter der ehrenamtlichen Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), auf einen Missstand deutlich, der immer wieder zu Beschwerden Betroffener führt und die Betreuungsgerichte über die Maßen hin belastet. Wie der 37-jährige Sozialberater in einer aktuellen Aussendung mitteilt, sei eine Vielzahl von eingehenden Anfragen vom Thema Unzufriedenheit mit gesetzlichen Betreuern geprägt und führe nicht selten zu einem Gefühl der Hilflosigkeit bei den Menschen, denen mit diesem Instrument der Vertretung ein Großteil ihrer Eigenverantwortung genommen werde: „Dabei gibt es doch andere Instrumente, die zuvor genutzt werden sollten!“, erklärt Riehle – und stellt dabei insbesondere auf Leistungen zur Teilhabe ab, beispielsweise die Option einer persönlichen Assistenz. „Nicht selten wird die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung kleingeredet, eine rechtliche Betreuung scheint dann wohl unkomplizierter als der Weg einer Assistenz, die dem Betroffenen deutlich mehr eigene Spielräume lässt“, formuliert der Berater.

Sie sei dabei lediglich eine ergänzende Hilfestellung, die aber die Souveränität des Erkrankten oder Gehandicapten erhält und nur dort unterstützend oder begleitend eingreife, wo es auch tatsächlich nötig wäre: „Zumeist sind die Bereiche, von denen eine gesetzliche Betreuung umfasst wird, weitaus allgemeiner und pauschaler, als es in der Assistenz der Fall ist. Während erste insbesondere auf die verwaltenden, rechtlichen und bürokratischen Abwicklungen des Lebens konzentriert bleibt, setzt letztere gerade bei der Bewältigung praktischer Alltagsaufgaben sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Dasein an“, erläutert Dennis Riehle. „Leider werden diese zwei vollkommen unterschiedlichen Möglichkeiten, behinderten Menschen bei der Aufrechterhaltung einer geordneten Existenz zur Seite zu stehen, allzu oft vermischt oder verwechselt. So kommt es zum Umstand, dass Personen nicht selten unter eine Betreuung gestellt werden, obwohl die Assistenz zweifelsfrei die mildere und passgenauere Form des Beistandes wäre“. Riehle rät Betroffenen deshalb, im Zweifel für ihr Recht auf möglichst viel Selbstentscheidung zu kämpfen und appelliert auch an Politik und die Gerichte: „Eine Betreuung sollte am Ende der Liste der Optionen stehen, aktivierende Maßnahmen sind vorzuziehen“.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de kostenlos und überregional erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit | Büro Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531955401

Behinderte Menschen benötigen mehr Möglichkeiten für ihre informelle Beteiligung

Behinderte Menschen benötigen mehr Möglichkeiten für ihre informelle Beteiligung „Wir haben mit den Behindertenräten, Beauftragten und Fürsprechern bereits wichtige Instrumente der Repräsentanz von behindertenpolitischen Interessen, doch es benötigt darüber hinaus weiteren Raum, um über ethische, moralische und gesellschaftliche Fragestellungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Community diskutieren und zumindest informelle Entschlüsse, Apelle und Forderungen beschließen zu können“, zeigt sich der 37-jährige Coach vom Bodensee überzeugt. „Es ist gut, dass wir an vielen Stellen bereits mit beratender Stimme angehört werden und politische Beteiligung üben können. Allerdings sind die Probleme in Sachen Inklusion und Teilhabe weiterhin so groß, dass es auch außerhalb der starren Strukturen weitere Gelegenheit zur Konsensfindung und demokratischer Debatte unter behinderten Menschen, aber auch im Dialog mit jenen ohne Handicap, geben sollte. Die in vielen Ländern und Kommunen den Behindertenbeauftragten beigeordneten Beiräte sind hierfür eine Option, es könne laut Riehle aber auch weniger förmlich sein: „Ich merke ja in meiner Arbeit, dass wir auch im Kreise der Behinderten immer wieder Gesprächsbedarf haben, um zu einhelligen Positionen kommen zu können oder uns zumindest argumentativ auseinanderzusetzen. Es sind daher Konzepte gefragt, die Verbindlichkeit schaffen und gleichzeitig Freiräume zum demokratischen Diskurs lassen. Denn jede Entscheidung, die am Ende an die Politik und in die legislativen und exekutiven Beschlussinstanzen eingebracht wird, bedarf der Vorbereitung und entsprechender Vorlaufzeit, um auch untereinander zunächst abgestimmt zu werden“.

„Es gibt so viele Personen mit Einschränkung, die im täglichen Leben Benachteiligung und Diskriminierung erleben und damit nicht alleine sind. Wir haben weiter Missstände in den inklusiven Bemühen, die UN-Behindertenrechtskonvention praktisch umzusetzen und sie mit Spirit zu füllen. Es hapert oft an der individuellen Ausgestaltung von Ansprüchen oder Anrechten im Dasein der Betroffenen, die gerade denjenigen die Augen öffnen, die nicht mit einer Behinderung durch das Leben gehen. Und natürlich ist es klar, dass ihnen nicht immer auffällt, wo Menschen mit Handicap meist unbewusst stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir uns als Behinderte artikulieren können und aufmerksam machen, wo der Schuh noch immer drückt. Aber wie oft erlebe ich es in der Sozialberatung, dass niemand weiß, wohin man sich mit seinem Anliegen oder seiner Beschwerde wenden muss und über welche Wege man sich mit seinen Verbesserungsvorschlägen Gehör verschaffen kann. Insofern fehlt es offenbar an transparenten und verständlichen Strukturen, die niederschwellig und peripher sind – und nicht erst in Berlin zusammenlaufen“, so Riehle. Nicht immer brauche es institutionelle Einrichtungen, um die Meinung und den Willen behinderter Menschen sammeln und multiplizieren zu können, zeigt sich der Sozialberater überzeugt: „In Deutschland regeln wir gerne durch Bürokratie und Reglementierungen, jeder Zusammenschluss braucht Legitimation und muss sich erst ein formelles Korsett anlegen. Gerade Menschen mit Behinderung haben mit solchen Hürden ein Problem, weshalb wir überlegen sollten, ob es nicht auch andere Formate geben kann, Anregungen vorzubringen und Bitten zu formulieren, mit denen dann direkt an den Gesetzgeber und die Behörden herangetreten werden kann. Ich denke, im 21. Jahrhundert braucht Beteiligung deutlich mehr Kreativität und darf sich nicht in eingefahrenen Mechanismen erschöpfen, die oftmals den Bezug zur Basis bereits verloren haben und bei denen die Diskussionen von vor Ort nicht ankommen, weil kein Mandat zur Vorsprache besteht oder anderslautende Sichtweisen nicht willkommen sind. Die Gemeinschaft der behinderten Menschen ist eben keine homogene Gruppe von Einhelligkeit, sondern verfolgt unterschiedliche Interessen. Diesem Umstand müssen wir heute Rechnung tragen und versuchen, mit ergänzenden Alternativen manche der verkrusteten Hierarchien aufzubrechen“, formuliert der Journalist abschließend.

Die Beratung mit Handicap kann von jedem Hilfesuchenden kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreicht werden.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Beratung mit Handicap
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@beratung-riehle.de
Homepage: https://www.beratung-riehle.de
Telefon: 07531955401

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen

Schlafstörungen in der Arbeitswelt können zu Rechten und Pflichten führen Hierauf macht der Leiter der Selbsthilfeinitiative zu Zwang, Phobie, Depression, Psychose und Schlaferkrankungen aufmerksam. Dennis Riehle (Konstanz) führt hierzu aus: „Leiden Menschen unter chronischen Schlafstörungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit am Tag haben. Besonders das Berufsleben kann betroffen sein. Wer beispielsweise aufgrund eines Schlafapnoe-Syndroms keinen erholsamen Schlaf findet, neigt zu Tagesschläfrigkeit und ist während des Tages müde, unkonzentriert und erschöpft. Diese Aufmerksamkeitsprobleme können am Arbeitsplatz sogar sehr gefährlich werden, beispielsweise, wenn Maschinen bedient werden müssen und es auf Wachheit ankommt. Welche Rechte haben Patienten, wenn sie aufgrund einer Schlafstörung in ihrer täglichen Leistungsfähigkeit im Beruf eingeschränkt sind und dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Erwartungen und Aufgaben erfüllen zu können? Wir versuchen, darauf Antworten zu geben und beraten, wann Betroffene auf Leistungen und Ansprüche zurückgreifen können, sofern die Gesundheit durch die chronische Schlafstörung erheblich beeinträchtigt ist und eine volle Leistungsfähigkeit aus diesen Gründen im Job nicht mehr erbracht werden kann“, erklärt der Psychologische Berater.

„Ist ein Patient mit chronischen Schlafstörungen aufgrund von Tagesmüdigkeit außerstande, am Tag weniger als sechs Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, kann ihm eine teilweise Erwerbsminderungsrente unter der Voraussetzung zustehen, dass er diese wenigstens sechs Stunden nicht auch in einem anderen Berufsbild ausüben kann. Beispielhaft: Leidet ein Busfahrer unter einer Schlaferkrankung, die das Führen eines Fahrzeugs nicht mehr möglich macht, kann der Betroffene aber beispielsweise im Innendienst eingesetzt werden und dort die sechs Stunden leichte Tätigkeit absolvieren, gilt er weiterhin als erwerbstätig und kann keine Erwerbsminderungsrente beziehen. Es kommt auf die grundsätzliche und vom derzeitigen Job unabhängige Erwerbsfähigkeit in jedem zumutbaren Beruf des Arbeitsmarktes an. Kann der Betroffene aber auch dort keine verwertbare Leistung mehr erbringen und ist er sogar auf weniger als drei Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag reduziert, besteht bei Vorliegen versicherungsrechtlicher Voraussetzungen ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung“, führt Sozialberater Dennis Riehle hierzu aus und berichtet weiter: „Liegen gesundheitliche, aber keine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für volle Erwerbsminderung beim Betroffenen vor, kann er Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes haben und sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen“.

Der Coach mit Schwerpunkt auf Entspannungstraining, Angst- und Stressbewältigung und Gesundheitsförderung ist selbst seit langem von chronischen Schlafstörungen heimgesucht und erklärt weiter: „Hat der Erkrankte eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf privatem Wege abgeschlossen, kann dort Rente bezogen werden, wenn der Patient nur weniger als 50 Prozent der im zuletzt ausgeübten Beruf erbrachten Arbeitszeit weiterhin ausführen kann. Hierbei kommt es also ausschließlich auf die Fähigkeit an, im erlernten beziehungsweise bisher praktizierten Berufsbild mindestens die Hälfte der vor Eintritt der gesundheitlichen Schädigung erbrachten Leistung fortzuführen. Insofern ist es unerheblich, ob Arbeitsfähigkeit in einem anderen Beruf besteht. Schlussendlich sollte die Gesundheitsstörung durch einen Schlafmediziner, Schlaflabore, Internisten oder Neurologen attestiert und dokumentiert werden“. Wiederum andere Voraussetzungen führt Dennis Riehle für Staatsdiener aus: „Sind Beamte in einem Zeitraum wenigstens sechs Monaten an mindestens der Hälfte der Zeit gesundheitlich nicht in der Lage, ihren Dienst in dem gewohnten Umfang zu bestreiten und besteht Aussicht, dass sie dies sodann auch im nächsten halben Jahr nicht tun können, besteht Dienstunfähigkeit. Kann ein Beamter Dienstpflichten zwar nicht mehr vollständig, aber zumindest in der Hälfte der Zeit zur Genüge erfüllen, besteht eingeschränkte Dienstfähigkeit. Kann der Beamte in eine andere Funktion versetzt werden und dort leichtere, zumutbare Tätigkeit verrichten, soll von der Feststellung einer eingeschränkten Dienstunfähigkeit abgesehen werden. Lässt sich volle Dienstfähigkeit aber auch dort im Laufe der nächsten sechs Monate durch weitere medizinische und rehabilitative Maßnahmen nicht wiederherstellen, erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand und es besteht Anspruch auf Versorgung“, sagt Dennis Riehle mit Blick auf die unterschiedlichen Bedingungen.

„Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht mehr im Schichtdienst arbeiten, besteht prinzipiell ein Anspruch auf angepasste Arbeitszeiten. Sind beispielsweise wegen einer Tagesmüdigkeit keine wechselnden Schichten mehr möglich, kann der Betroffene keine Tagschichten mehr übernehmen oder nur noch untertags arbeiten können, besteht grundsätzlich das Recht auf eine Anpassung der Arbeitszeiten, wenn diese dem Betrieb zumutbar ist. Besteht ein Verdacht darauf, dass Unfähigkeit zur Schicht- oder Nachtarbeit aus gesundheitlichen Gründen gegeben ist, hat der Arbeitnehmer nach § 6 ArbZG den Anspruch auf eine Untersuchung beim Arbeitsmediziner. Sollte dieser zum Schluss einer notwendigen Anpassung der Arbeitszeit kommen, kann diese dann auch durch den Betroffenen eingefordert werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 2014 entschieden (Az.: 10 AZR 637/13) und damit die Rechte von erkrankten Arbeitnehmern umfassend gestärkt. Schlussendlich sollte immer versucht werden, mit dem Vorgesetzten eine Lösung zu finden, die eine Weiterbeschäftigung in dem derzeitigen Betrieb unter anderen Vorgaben bezüglich Arbeitszeit ermöglicht. Muss ein Betroffener einer chronischen Schlafstörung im Bewerbungsgespräch seine Erkrankung benennen? Dies ist nur dann der nötige Fall, wenn durch das Krankheitsbild eine konkrete Auswirkung auf die Arbeitsleistung oder die Arbeitssicherheit besteht. Neigt jemand zu Tagesmüdigkeit und bewirbt sich in einem Beruf in einer Schreinerei, als Taxifahrer oder Höhenretter, muss natürlich eine etwaige Schlafstörung angegeben werden. Das gilt auch, wenn diese erst im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses eintritt. Sollte die Erkrankung hingegen keine Folgen für die Arbeitsleistung haben, ist sie nicht bekanntzugeben. Generell muss die konkrete Diagnose nicht angegeben und es darf auch nicht nach ihr gefragt werden. Besteht eine chronische Schlafstörung, kann auch ein Antrag auf Feststellung einer (Schwer)-Behinderteneigenschaft beim Versorgungsamt gestellt und bei Zuerkennung eines Grades der Behinderung Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden. Dazu gehören Mehrurlaub, Ruheräume, besserer Kündigungsschutz, Schutz vor Überstunden, ergonomische Ausstattung des Schreibtisches oder zusätzliche Pausen und ergänzende Gesundheitsförderung“, formuliert Dennis Riehle in seinem Statement abschließend.

Die Psychosoziale Beratung der Selbsthilfeinitiative ist kostenlos unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Selbsthilfeinitiative Zwänge, Phobien und Depressionen
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@selbsthilfe-riehle.de
Homepage: https://www.selbsthilfe-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Behindertenfeindlichkeit bleibt auch in Deutschland noch ein Thema

Behindertenfeindlichkeit bleibt auch in Deutschland noch ein Thema „Letztendlich geht es vor allem um herabwürdigende und verunglimpfende Kommentare gegenüber Personen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung, aber auch um mehr oder weniger offensichtliche Stigmatisierung am Arbeitsplatz und Benachteiligung in der Teilhabe an Bildung, sozialem Dasein und im Gesundheitswesen“, erläutert der 37-Jährige und ergänzt hierzu: „Nicht immer sind denjenigen, die sich abwertend äußern oder verhalten, die Tragweite und die Auswirkung ihres Denken und Tuns hinreichend bewusst. Viel eher erfolgen die Ausgrenzungen häufig unbedacht und im Affekt, was sie in ihrer Dramatik aber keinesfalls schmälert – im Gegenteil. Betroffene schildern immer wieder, dass das Gegenüber seine latenten Vourteile selbst überhaupt nicht wahrnimmt und sich häufig damit rechtfertigt, lediglich im Spaß agiert zu haben. Das macht die Sache für die behinderten Menschen aber oftmals noch sehr viel schlimmer, weil damit eine eindeutige Herabwürdigung ins Lächerliche gezogen wird“, so Dennis Riehle, der selbst aufgrund seiner Behinderung Diskriminierung erfahren hat.

Beispielhaft macht der Psychologische Berater die Situation an Fallbeispielen deutlich, die an ihn herangetragen wurden: „Da war ein Betroffener mit einer teilweiser Lähmung im besten Alter, dem im Bewerbungsgespräch unmissverständlich klargemacht wurde, dass er für einen reinen Bürojob nicht geeignet wäre, obwohl die Behinderung die Eignung für die Anstellung in keiner Weise in Frage gestellt hätte. Der potenzielle Arbeitgeber sagte wortgetreu, dass es ‚bei einer solchen Einschränkung des Beines ja auch nicht auszuschließen ist, dass früher oder später auch die Arme nicht mehr einwandfrei funktionieren und dann nicht einmal mehr die PC-Tastatur bedient werden kann‘. Dies sei für den Chef ein zu großes Risiko, dass es langfristig zu krankheitsbedingten Ausfällen und damit zu einem Verlustgeschäft kommen könne“, gibt Riehle die Darstellung des Betroffenen wieder. Obwohl die Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen des Jobanbieters offensichtlich sei, habe der Geschädigte auf eine Weiterverfolgung seiner Rechte verzichtet. Nach der Beratung hatte sich die Meinung allerdings geändert und der Hilfesuchende habe juristische Schritte in die Wege geleitet, so der Coach vom Bodensee entsprechend.

Ein weiteres Exempel war die Nachricht der Mutter eines 11-Jährigen mit einer seit Geburt bestehenden, geringgradigen Intelligenzminderung. Dieser habe dem Sozialberater entsprechend geschildert, dass er trotz medizinischer und psychologischer Atteste, die ihm bescheinigt hatten, dass er trotz des Handicaps vollkommen in der Lage sei, den Leistungsanforderungen einer Regelschule gewachsein zu sein, an fünf Hauptschulen abgewiesen wurde. „Man hat den Eltern in Anwesenheit des Kindes zu verstehen gegeben, dass es Bedenken gebe, bei einer Aufnahme in die fünfte Klasse den Lernerfolg der Mitschüler ‚ungünstig zu beeinflussen‘. Auch hier habe ich der Ratsuchenden empfohlen, sich mit dieser Abweisung nicht abzufinden und entsprechende Beschwerden einzubringen“, sagt Riehle. Wie er kürzlich erfahren hat, musste sich die Mutter durch mehrere Instanzen kämpfen, um letztlich in der Auffassung bestätigt zu werden, dass die Weigerung der Schulen unrechtmäßig war und der Sohn nun endlich an einer Regeleinrichtung in der Nachbarstadt aufgenommen wurde. „Das sind Schicksale, die in einer fortentwickelten Demokratie durchaus viele Fragen hinterlassen können.

In einem dritten Fall habe sich eine 32-Jährige gemeldet, die seit geraumer Zeit an einer psychotischen Störung und einer mittelgradigen Depression leidet und aus einem somatischen Krankenhausaufenthalt mit der eindeutigen Diagnose einer Polyneuropathie entlassen wurde. Aufgrund daraus resultierender Schmerzen wollte sie sich zur Weiterbetreuung bei einem Neurologen vorstellen. Bei insgesamt vier Fachärzten wurde ihr mit dem Hinweis ein Termin zur Vorstellung ausgeschlagen, dass sie sich zunächst beim Psychiater melden sollte, denn man könne einen seelischen Ursprung ihrer Beschwerden ja nicht ausschließen. „Dabei hatte die Patientin den eindeutigen Befund der Klinik vorliegen, wonach für die Nervenschmerzen eine körperliche Herkunft unbestritten sei. Doch ohne sich ein erstes Bild von der Betroffenen zu machen, hatten die neurologischen Praxen ihr Erscheinen in der Sprechstunde aufgrund der Krankenbiografie voreingenommen abgelehnt. Auch hier habe ich angeregt, die Sachdarstellung der zuständigen Ärztekammer zu übermitteln, weil dieses Verhalten der Mediziner und ihrer Angestellten nicht mit den geltenden Verpflichtungen von Kassenärzten vereinbar ist. Denn die Verweigerung eines Termins erfolgte unter objektiven Gesichtspunkten grundlos und ist als suggestiv zu betrachten gewesen, was am Ende auch bestätigt wurde“, berichtet Riehle. Es liege oftmals auch an der fehlenden Zeit, sich mit Behinderten und ihren Leiden tiefergehend zu befassen: „Nicht die Menschen mit Handicap sehen ihre Beeinträchtigung als störend, manch Außenstehender schon“.

Insgesamt sind seit Jahresbeginn 48 solcher Meldungen der Beratungsstelle eingegangen. Dennis Riehle zeigt sich angesichts der teils drastischen Auswüchse an Behindertenfeindlichkeit erschüttert: „Derartige Zustände muss sich niemand bieten lassen und ich ermutige jeden Betroffen, diese eindeutigen Ausgrenzungen, das Schubladendenken und die Ungleichbehandlung nicht einfach stehen zu lassen“.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

Hinweis: Diese Pressemitteilung darf – auch auszugsweise – unter Wahrung des Sinngehalts und Erwähnung des Urhebers verwendet werden.

Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@presse-riehle.de
Homepage: https://www.presse-riehle.de
Telefon: 07531/955401

Pressekontakt
Beratung mit Handicap
Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27

78465 Konstanz
Deutschland

E-Mail: info@beratung-riehle.de
Homepage: https://www.beratung-riehle.de
Telefon: 07531/955401