Betriebliche und private Altersvorsorge

Niemand sollte sich auf die gesetzliche Altersrente beschränken. Für die Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandards reicht sie schon für Menschen, die heute in Rente gehen, nicht aus. Wegen der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird die staatliche Rente weiterhin sinken. Eine betriebliche oder eine private Altersvorsorge sind daher enorm wichtig.

Betriebliche Altersversorgung

Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. In dem Fall sagt der Arbeitgeber Zahlungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zu. In allen drei Bereichen werden die staatlichen Renten immer geringer. Daher kann die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer sehr sinnvoll sein. Umfangreiche Steuervorteile und staatliche Zulagen sind hierbei möglich. Prinzipiell können Arbeitgeber allein, der Arbeitnehmer allein oder beide gemeinsam einzahlen.

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Auch im Alter sollen die Finanzen stimmen

Es ist für alle besonders wichtig, die noch lange bis zur Rente arbeiten müssen. Denn wer in 30 Jahren erst im Rentenalter ist, wird von der staatlichen Rente wenig haben, diese Rente wird dann nur noch eine Grundsicherung bieten. Aus diesem Grund ist das Thema Altersvorsorge ein brisant wichtiges Thema für alle Arbeitnehmer, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Neben der staatlichen und betrieblichen Rente, muss auch aus privater Hand eine Rente die Versorgungslücke schließen helfen. Dafür gibt es die verschiedensten Anlagemöglichkeiten.

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Ratgeber Finanzanlagen als Altersvorsorge

Da die Diskussionen um die gesetzliche Rente nicht abebben wollen, wird es für die Versicherten immer schwieriger einzuschätzen, ob ihre Rente bei Fälligkeit reicht um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten. Da dies mit Sicherheit nicht der Fall sein dürfte, müssen sich Arbeitnehmer zusätzlich absichern, damit sie auch im Alter ohne Sorgen leben können.

Die Riester Rente als Altersvorsorge

Die meisten Arbeitnehmer greifen wenn es um die Altersabsicherung geht, auf die so genannte Riester Rente zurück.

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