Aktueller Tagesgeld Vergleich für das IV. Quartal 2011

Mit Blick auf die Zinsen der vergangenen Monate, sind im Bereich der täglich verfügbaren Geldanlagen einige Veränderungen eingetreten. Die Bank of Scotland, welche in der Vergangenheit konsequent mit hohen Zinsen lockte, verlor kürzlich ihren Spitzenplatz im aktuellen Ranking und rangiert damit nur noch an vierter Stelle mit immer noch ausgezeichneten 2,60%. Den ersten Platz teilen sich MoneYou und NIBC Direct. Während MoneYou als Marke der Niederländischen Bankengruppe ABN AMRO – seit Juli 2011 auch mit einer deutschen Niederlassung vertreten – derzeit 2,70% bei vierteljährlicher Zinszahlung und einer Höchsteinlage von 1.000.000 Euro pro Kunde bietet, vertraut man bei der NIBC Direct weiterhin auf eine jährliche Ausschüttung der aufgelaufenen Zinsen. Beide Institute sind im Einlagensicherungssystem der Niederländischen Zentralbank registriert, welche Privatkunden einen 100% Schutz ihrer Einlagen von bis zu 100.000 Euro garantiert.

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Alles über Bau- und Immobilienfinanzierungen

Immer wieder ist zu hören, wie wichtig die private Altersvorsorge ist und welche Rolle in dem Zusammenhang Immobilien spielen. Dass allerdings längst nicht jeder Verbraucher auch Eigentümer einer Immobilie sein kann, ist angesichts der zuweilen hohen Hürden in Bezug auf die Bau- und Immobilienfinanzierung die andere Seite der Medaille.

Baufinanzierung ist Vertrauenssache

Gerade wer erstmals eine Immobilie erwirbt, muss sich mitunter strengen Kontrollen der Banken unterwerfen, die nach der Finanz- und Wirtschaftskrise keineswegs mehr in jedem Fall eine Bau- und Immobilienfinanzierung durch die Vergabe von Krediten unterstützen. Eine entsprechende Summe an Eigenkapital vorausgesetzt, stehen die Chancen allerdings nicht schlecht, Immobilieneigentümer zu werden.

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Experten warnen vor Ratenzahlung beim Verkauf von Lebensversicherungen

Manchmal ist es erforderlich, um beispielsweise einen Liquiditätsengpass zu beseitigen oder eine größere Anschaffung zu tätigen, die eigene Lebensversicherung vorzeitig zu veräußern. Man spricht hier auch vom „Rückkauf der Lebensversicherung“. In Deutschland ist diese Vorgehensweise im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

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